
Führerscheinstelle Gotha
Führerscheinbehörde
Thüringen
Adresse & Öffnungszeiten
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon: 03621 / 214 593
E-Mail: stva@kreis-gth.de
Fax: 03621 / 214 514
Öffnungszeiten:
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr Di. 13.00 - 17.00 Uhr Mi. 09.00 - 12.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Wunschkennzeichen
Oder informieren Sie sich über die Zulassungsstelle Gotha ↗️
Dienstleistungen
Beantragung und Abholung eines Führerscheins (5)
Änderung und Umschreibung des Führerscheins (6)
Führerschein-Entzug, Verlust und Probezeit (9)
Was kann ich bei der Führerscheinstelle Gotha erledigen?
Bei der Führerscheinstelle Gotha können Sie alle Erledigungen in Verbindung mit der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umtausch, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie den Ersatz eines Führerscheins erledigen.
Welche Leistungen werden bei der Führerscheinstelle Gotha am häufigsten in Anspruch genommen?
Bedingt durch den Pflichtumtausch von Führerscheinen wird aktuell diese Dienstleistung (Pflichtumtausch von Führerscheinen) neben dem Fahrerlaubnis – Erstantrag am häufigsten in Anspruch genommen. Danach folgen:
- Führerschein mit 17
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Fahrerlaubnis – Neuantrag nach Entzug oder Verzicht
- Internationaler Führerschein
Woher weiß ich, dass die Führerscheinstelle Gotha für mich zuständig ist?
Grundsätzlich ist die Führerscheinstelle Gotha für Sie zuständig, wenn Sie in Gotha Ihren ständigen Wohnsitz haben.
Kommen Sie aus keinem EU-Land bzw. EWR-Mitgliedstaat, ist für Sie jede Führerscheinstelle in Deutschland, auch bekannt als Fahrerlaubnisbehörde, zuständig. Wenn Sie bereits einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hatten, wenden Sie sich an die dort zuständige Behörde.
Welche Unterlagen benötige ich bei der Führerscheinstelle Gotha?
Dies ist abhängig von der Dienstleistung, welche Sie beantragen.
Grundsätzlich müssen Sie sich in jedem Fall mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Ebenso muss sich grundsätzlich bei einer Bevollmächtigung der Bevollmächtigte mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und es muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Bei jeder Neuausstellung ist z.B. ein aktuelles biometrisches Passfoto erforderlich.
Führerschein spezifisch benötigte Unterlagen sind nach Klassen ebenfalls unterschiedlich:
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Bescheinigung eines Sehtests von einem Augenarzt oder Augenoptiker
- Nachweis über eine abgeschlossene “Erste Hilfe”-Ausbildung
Bei den C-Klassen:
- Bescheinigung eines Sehtests von einem Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung
- Nachweis über eine abgeschlossene “Erste Hilfe”-Ausbildung
Bei den D-Klassen:
- Bescheinigung eines Sehtests von einem Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über eine abgeschlossene “Erste Hilfe”-Ausbildung
Die im Detail benötigten Unterlagen können Sie den einzeln beschriebenen Dienstleistungen entnehmen.
Es empfiehlt sich, sich bereits im Vorfeld über benötigte Formulare zu informieren, so können diese bequem von Zuhause vorausgefüllt werden und vor Ort kann Zeit gespart werden.