Enthält auch die Einverständniserklärung des Fahrzeughalters,
dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
Kfz-Zulassung Kreis Mühldorf a. Inn
Auto anmelden Kreis Mühldorf a. Inn
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen um die Kfz-Zulassung Ihres Fahrzeugs im Kreis Mühldorf a. Inn zu planen.
Informieren Sie sich über Termine, reservieren Sie ihr Wunschkennzeichen und informieren Sie sich über erforderliche Unterlagen sowie Kosten der Kfz-Zulassung. Nutzen Sie das Formularcenter, um zutreffende Dokumente herunterzuladen und sich auf Ihren Termin vorzubereiten.
Wunschkennzeichen
Mit unserer Suche können Sie live nach Ihrer Wunschkombination suchen und diese direkt reservieren. Somit sparen Sie sich Zeit bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs im Kreis Mühldorf a. Inn.
Kennzeichen eingeben
Reservierungsdauer: 360 Tage
Reservierung gültig bis 19.02.2027 (360 Tage)
Voraussetzungen
Privatperson:
Hauptwohnsitz im Kreis Mühldorf a. Inn
Juristische Person:
Hauptsitz / Niederlassung im Kreis Mühldorf a. Inn
Unterlagen
Persönliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB – elektronische
Versicherungsbestätigung Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung („Deckung“) für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug.
- SEPA-Lastschriftmandat - siehe Formulare
- Neue Kfz-Schilder mit Reservierungsbestätigung
Fahrzeugpapiere
- Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil 1

Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden. In der Bescheinigung Teil I ist der Halter genannt, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die technischen Daten des Pkw.
(bei Neufahrzeugen nicht erforderlich) - Fahrzeugbrief - Zulassungsbescheinigung Teil 2

Teil II (Fahrzeugbrief) sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für das Auto. Ist der Wagen finanziert (Kredit/Leasing), verbleibt das Dokument beim Geldinstitut.
- TÜV - Hauptuntersuchungsbericht im Original
Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.
(bei Neufahrzeugen nicht erforderlich) - COC –
EG-Übereinstimmungserklärung Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung) und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern.
(nur bei Neu- und Elektrofahrzeugen erforderlich) Oldtimergutachten Das Oldtimergutachten muss gemäß § 23 StVZO an einer anerkannten Prüfstelle bzw. eines Sachverständigen belegt werden.
(nur bei Oldtimern erforderlich)
Vertretungen
- Schriftliche Vollmacht - siehe Formulare
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Ausweis des Vollmachtgebers
Minderjährige
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten - siehe Formulare
- Ausweis aller Erziehungsberechtigten
Vereine
Vereinsregisterauszug – Nicht älter als 1 JahrDas Vereinsregister wird beim zuständigen Amtsgericht am Sitz des Vereins geführt. Mit Eintrag ins Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit.
- Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins – z.B. Vorstand
Firmen
Handelsregisterauszug – Nicht älter als 1 JahrAls Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.
Gewerbeanmeldung 
Eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) ist ein Vorgang, bei dem ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Ordnungsamt) angemeldet wird.
- Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma – z.B. Geschäftsführer
Zulassung Berlin in 4 Schritten
1.Reservieren und bestellen Sie Ihr Wunschkennzeichen
2.Reservieren Sie Ihren Termin zur Kfz-Zulassung im Kreis Mühldorf a. Inn
3.Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
4.Sie, oder eine von Ihnen beauftragte Person, nehmen den Termin zur Kfz-Zulassung wahr
Kosten
| Dienstleistung | Kosten |
|---|---|
| Neufahrzeug | max. 42,90 € |
| Gebrauchtfahrzeug | max. 40,40 €* |
| Elektro-/ Hybridauto | max. 27,50 €* |
| Oldtimer | max. 26,80 €* |
| Fahrzeug mit Saisonkennzeichen | max. 26,80 €* |
| Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs | max. 12,50 €* |
* In den Kosten sind noch nicht die Reservierungsgebühr für Wunschkennzeichen und die Kosten der Kfz-Schilder berücksichtigt
Zulassungsstelle Kreis Mühldorf a. Inn Termin
Da der Andrang bei den Zulassungsstellen im Kreis Mühldorf a. Inn zeitweise groß ist, wird eine Terminreservierung empfohlen. Die Reservierung können Sie problemlos über die dafür vorgesehene Online-Plattform durchführen.
Termin online reservieren
Buchen Sie ihren Termin in weniger als 5 Minuten auf der Website der Stadt Mühldorf am Inn
Andrang an Wochentagen
VielWenig
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Wartezeiten
Bei der Zulassungsstelle
1-3StundenAuf den nächsten freien Termin
1-14TageAdresse & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Mühldorf am Inn
Öffnungszeiten:
Zulassungsstelle Waldkraiburg
Öffnungszeiten:
Formulare
Hier finden Sie alle Formulare, die Sie zur Kfz-Zulassung im Kreis Mühldorf a. Inn benötigen.
Für einen reibungslosen Ablauf bei der Zulassungsstelle ist es empfehlenswert, wenn Sie die zutreffenden Formulare schon ausgedruckt zum Termin bei der Zulassungsstelle mitbringen.
Fragen & Antworten
Was kostet es ein Auto im Kreis Mühldorf a. Inn anzumelden?
Kurzfassung:
Die Kosten für die Anmeldung eines Autos im Kreis Mühldorf a. Inn können bis zu 95,60 € betragen.
- Auto-Anmeldungsgebühren: bis zu 42,90 €
- Reservierungs- und Zuteilungsgebühr für Wunschkennzeichen: 12,80 €*
- 2 x Autoschilder: 39,90 €
* Diese Gebühr ist bundeseinheitlich geregelt und kann nur an der Zulassungsstelle vor Ort entrichtet werden
Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Kosten.
Wie lange dauert eine Kfz-Zulassung im Kreis Mühldorf a. Inn?
Dies hängt von freien Terminen der Zulassungsstelle ab. In der Regel sind Termine innerhalb wenige Tage bis zu mehreren Wochen verfügbar.
Hier kann ein Termin reserviert werden
Der Termin vor Ort an der Zulassungsstelle Kreis Mühldorf a. Inn dauert ca. 2-3 h.
Was brauche ich um mein Auto im Kreis Mühldorf a. Inn anzumelden?
Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens im Kreis Mühldorf a. Inn wird Folgendes benötigt:
- 2 x Kfz-Schilder
- Reservierungspin bei Kennzeichenreservierung
- Reservierung Termin
- Fahrzeug
Persönliche Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB – elektronische Versicherungsbestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Weitere Fahrzeugdokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 – früher Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 – früher Fahrzeugschein
- Gültiger TÜV-Bericht
Infos zu Unterlagen für besondere Fälle wie E-Kennzeichen, Vollmacht, Minderjährige etc. finden Sie in der Sektion Unterlagen
Wo kann ich mein Auto im Kreis Mühldorf a. Inn zulassen?
Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Kfz-Zulassung.
Zulassungsstelle Mühldorf am Inn
Zulassungsstelle Waldkraiburg
Kann ich mein altes Wunschkennzeichen für mein neues Fahrzeug bei der Kfz-Zulassung im Kreis Mühldorf a. Inn übernehmen?
Ja, in der Regel ist dies möglich. Wichtig ist, dass Sie diesen Wunsch bei der Abmeldung ihres alten Fahrzeugs direkt an die Zulassungsstelle kommunizieren. Eine Ausnahme der Regel tritt ein, wenn Ihr Kennzeichen das Ortskürzel einer anderen Stadt besitzt. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie ihr Kennzeichen trotz einem Umzug aus einer anderen Stadt behalten haben.
Es ist auch möglich das Wunschkennzeichen ihres Vorgängers bzw. des Verkäufers zu übernehmen. Die Bedingung ist, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist. Natürlich bedingt dies auch die Zustimmung des Vorgängers.
Der Vorteil einer Kennzeichenmitnahme ist, dass die sich bei der Kfz-Zulassung im Kreis Mühldorf a. Inn die Kosten für eine erneute Wunschkennzeichen-Reservierung und neue Kfz-Schilder sparen.
Wie lange muss der TÜV für die Zulassung im Kreis Mühldorf a. Inn gültig sein?
Bei Gebrauchtwagen ist eine Kfz-Zulassung ohne einen gültigen Hauptuntersuchungs- bzw. TÜV-Bericht nicht möglich. Für Neuwagen gilt dies nicht, da ein TÜV-Besuch erst 3 Jahre nach der Erstzulassung notwendig ist.
Grundsätzliches zum TÜV-Untersuchungsintervall:
- Gebrauchte PKWs: alle 2 Jahre
- Neuwagen: Erstes mal in 3 Jahre
Wiederzulassung im Kreis Mühldorf a. Inn auf den gleichen Fahrzeughalter
Das Fahrzeug darf nicht länger als 7 Jahre abgemeldet sein.
Nach Ablauf der 7 jährigen Frist erlischt die Betriebserlaubnis des Kfz und die Zulassungsbescheinigung Teil II verliert die Gültigkeit. Um das Fahrzeug wieder zuzulassen, wird ein Vollgutachten von TÜV oder Dekra benötigt.
Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) für Oldtimer im Kreis Mühldorf a. Inn beantragen
Kriterien, damit das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden kann:
- Erstzulassung: vor mindestens 30 Jahren
- ca. 90 % Originalbauteile
- Guter Erhaltungszustand
- Oldtimergutachten
Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen) im Kreis Mühldorf a. Inn beantragen
Zulässige Fahrzeugtypen:
- Reines Elektrofahrzeug
- Brennstoffzellenfahrzeug
- ggf. Hybridelektrofahrzeuge


