Zulassungsstelle Gummersbach
Nordrhein-Westfalen
Diese kurzen Kombinationen sind noch verfügbar
Beim Betreten der Dienstgebäude des Oberbergischen Kreises besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (Maskenpflicht).
Es werden laufend neue Termine freigeschaltet
Voranmeldung erforderlich
Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. In einigen Bereichen muss zudem vorab ein Termin vereinbart werden.
Neben den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im Bürger-Service-Portal der Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen abrufbar sind, ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 (Telefonzentrale) oder die entsprechende Dienststelle telefonisch erreichbar.
Im Straßenverkehrsamt wurden die Abläufe aufgrund der Corona-Pandemie geändert: www.obk.de/svakundenkontakt
Ein 3G-Nachweis muss beim Besuch der Dienststellen aktuell nicht vorgelegt werden.
Maskenpflicht
Der Oberbergische Kreis macht von seinem Hausrecht Gebrauch und ordnet eine Maskenpflicht für die Besucher*innen seiner Dienststellen an.
Beim Betreten der Dienststellen der Kreisverwaltung muss eine medizinische Maske oder Atemschutzmaske getragen werden:
Ausnahmen: Sofern Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske oder keine Atemschutzmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
Für Dienstleistungen des Straßenverkehrsamts können Sie die Hauptstelle in Gummersbach, oder die Zweigstellen in Hückeswagen und Waldbröl benutzen. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Angaben der jeweiligen Behörde.
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
1. Obergeschoss, Zimmer OG-04
Google Maps: Anfahrt mit dem Auto
Google Maps: Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei Busanreise bis Haltestelle Rathaus fahren
Kfz-Zulassungsstelle
Montag - Donnerstag: 07:15 - 12:15 Uhr
Montag - Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 07:15 - 12:00 Uhr
Führerscheinstelle
Montag - Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
(telefonisch nur Montag - Mittwoch: 13:00 - 15:30 Uhr)
Verkehrsregelung und -lenkung
Montag - Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
Hinweise
Kartenzahlung erwünscht (EC- und Kreditkarte möglich).
Barzahlung nur in Gummersbach möglich.
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten am Kreishaus
Alte Ladestraße 1
42499 Hückeswagen
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
Google Maps: Anfahrt mit dem Auto
Google Maps: Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei Anfahrt mit dem Bus bei Haltestelle Bahnhofstr. aussteigen (4 min. Fußweg)
Montag - Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweise
Zahlung nur per EC-Karte.
Barzahlung nur in Gummersbach möglich.
Parkmöglichkeiten
Gerdesstraße 5
51545 Waldbröl
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
Google Maps: Anfahrt mit dem Auto
Google Maps: Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei Anfahrt mit dem Bus bei der Haltestelle Kreissparkasse aussteigen.
Montag - Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweise
Zahlung nur per EC-Karte.
Barzahlung nur in Gummersbach möglich.
Parkmöglichkeiten
Vollmacht
Für VertretungenSEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Für FahrzeuganmeldungEinverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Für Minderjährige FahrzeughalterFormular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Für Verlust ZB1Antrag Halterauskunft
Für HalterauskunftFormular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Für Verlust ZB2Der Zeitraum Ihrer Wunschkennzeichen-Reservierung beträgt ab erfolgreicher Reservierung bei der Zulassungsstelle Gummersbach 90 Tage.
Bei einem Bestelleingang vor 14 Uhr, prägen wir Ihre Kennzeichen von Montag bis Freitag noch am selben Tag und übergeben diese taggleich an DHL. Reservieren Sie jetzt, erhalten Sie Ihre Kennzeichen voraussichtlich bis
Über unsere Plattform kaufen Sie die Kennzeichen, die Reservierung ist lediglich ein kostenloser zusätzlicher Service von uns. Eine Reservierung bei uns ist daher immer mit dem Kauf der Schilder verbunden und ist nicht einzeln möglich. Beachten Sie, dass bei der Zulassungsstelle die Reservierungsgebühr in Höhe von 12,80€ zu entrichten ist.
Bei einer Bestellung über unsere Plattform sparen Sie sich nicht nur die Fahrt zur Prägerei vor Ort sondern auch unnötige Wartezeit. Sie vermeiden sich Stress, indem Sie sich Ihre Kennzeichen einfach an Ihre Wunschadresse liefern lassen ohne dabei Abstriche bei der Qualität befürchten zu müssen, denn unsere Kennzeichen werden von Deutschlands größtem Kennzeichenhersteller produziert.
Den Reservierungs-PIN erhalten Sie bequem per E-Mail von uns. Sollte anschließend noch etwas unklar sein, steht Ihnen unser Kundensupport gerne per E-Mail zur Verfügung.
Eine Bestellung kann bereits jetzt unter Berücksichtigung der Reservierungsfrist (90 Tage) getätigt werden, da die Reservierung unabhängig vom Fahrzeugtyp nur auf Ihre Personalien erfolgt. Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten und Stress ist es ratsam, die Kennzeichen direkt mit zum Zulassungstermin mitzubringen.
Erfahrungsgemäß ist es äußert schwierig ein derartiges Kennzeichen zu ergattern, da diese größtenteils entweder bereits vergeben sind oder bei der Zulassungsstelle zurückgehalten werden. Sie werden oft nicht vergeben um diejenigen Kfz-Halter bedienen zu können, welche ein Fahrzeug anmelden wollen, das bauartbedingt kein größeres Kennzeichen zulässt.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter Kurze Kennzeichen
Wenn unsere „Fragezeichen“-Suche mit nur einem Fragezeichen im Zahlenbereich kein Ergebnis liefert, empfehlen wir, sich direkt an die Zulassungsstelle Gummersbach mit einer freundlichen Anfrage zu wenden. Eine Möglichkeit die Zulassungsstelle zu kontaktieren finden Sie unter „Kontakt“.
Nach dem Ortskürzel GM dürfen Wunschkennzeichen in Gummersbach bis zu 6 Zeichen lang sein.