Notwendig, wenn neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2) noch nicht ausgestellt wurden.
- Schriftliche Vollmacht – siehe Formulare
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Ausweis des Vollmachtgebers
Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.
Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden. In der Bescheinigung Teil I ist der Halter genannt, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die technischen Daten des Pkw.
Der Fahrzeugbrief ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) heißt der Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil II“.
Vertretungen
Firmen
Vereine
Minderjährige
Ich finde meinen Hauptuntersuchungsbericht im Original nicht mehr. Was für Möglichkeiten gibt es noch?
Welche Dokumente können ggf. auch als Kopie eingereicht werden?
Auch bekannt unter
Falls Sie aus einer anderen Stadt nach Altenburg umgezogen sind