Kurzzeitkennzeichen in Pirna beantragen

Kurzzeitkennzeichen sind nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig. Sie gelten maximal fünf Tage ab dem Tag der Beantragung. Die Nutzung ist bei nicht vorhandener Betriebserlaubnis oder einer ungültigen Hauptuntersuchung auf folgende Fälle eingeschränkt:
  • Hin- & Rückfahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk
  • Hin- & Rückfahrten zu einem angrenzenden Bezirk
Nur bei bestandener Hauptuntersuchung bzw. bei der Erlangung der Betriebserlaubnis ist eine Weiterfahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.
Beispiel:
Sie haben ein Fahrzeug außerhalb von Pirna erworben, welches aktuell stillgelegt ist. Um das Fahrzeug nach Pirna zu überführen, benötigen Sie Kurzzeitkennzeichen.

Voraussetzungen

Das Fahrzeug ist abgemeldet bzw. außerbetriebgesetzt.

Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB – elektronische VersicherungsbestätigungTooltip Icon

    Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung („Deckung“) für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug.

Fahrzeugpapiere

  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original – TÜVTooltip Icon

    Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.

  • Nachweis über eine Typ-/EinzelgenehmigungTooltip Icon

    Die Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) wird von der örtlich zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses. Ein Beispiel dafür wäre ein selbst konstruiertes Fahrzeug oder der Import eines Fahrzeugs welches noch nie im europäischen Wirtschaftsraum (EWG) homologiert wurde und in Deutschland zugelassen werden soll.

    Eines der folgenden Dokumente reicht aus:
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 – früher Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 – früher Fahrzeugbrief
    • Ausländische Fahrzeugdokumente
    • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
    • Übereinstimmungsbescheinigung – COC
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 – früher FahrzeugbriefTooltip Icon

    Der Fahrzeugbrief ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) heißt der Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil II“.

    Notwendig, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
    • Fall 1: Neue Kennzeichen sind gewünscht
    • Fall 2: Neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2) wurden noch nicht ausgestellt

Zusätzliche Unterlagen

Vertretungen

Firmen

Vereine

Minderjährige

Kosten

Gebühr: ca. 13,10 €

Nächste Schritte

  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Pirna – siehe Terminreservierung Pirna
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person bei der Zulassungsstelle Pirna

Fragen & Antworten

Welche Dokumente können ggf. auch als Kopie eingereicht werden?

Kann ich Kurzzeitkennzeichen für die Zukunft beantragen z.B. ich möchte Kurzzeitkennzeichen, die erst in einer Woche gültig sein sollen?

Wo kann ich Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Wie interpretiere ich die Zahlen im rechten Feld der Kurzzeitkennzeichen?

Auch bekannt unter

Falls wir Ihre Fragen nicht beantworten konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle direkt erreichen.
Telefon Symbol03501/515-423803501/515-4238