Vollmacht für die Kfz-Abmeldung

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Kurz gesagt: vorgeschrieben ist die Vollmacht nicht

Für die reine Außerbetriebsetzung verlangt das Gesetz keine Vollmacht. § 16 Absatz 1 Satz 2 FZV sagt ausdrücklich: Wer der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder vorlegt, gilt als vom Halter bevollmächtigt. Sinnvoll ist eine schriftliche Vollmacht trotzdem — viele Zulassungsstellen verlangen sie in ihren Merkblättern, und sie hält fest, wer die Papiere zurückbekommt.

  • Mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten und den eigenen Ausweis.
  • Die gesetzliche Vermutung gilt nur fürs Abmelden. Für Zulassung, Wiederzulassung und Umschreibung brauchst du eine echte Vollmacht.
  • Das Kennzeichen kannst du dir bis zu zwölf Monate reservieren lassen — das musst du bei der Abmeldung ausdrücklich beantragen.
  • Beglaubigen musst du die Vollmacht nicht. Handschriftlich reicht, wenn alle Angaben darin stehen.

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Ist eine Vollmacht zum Abmelden Pflicht?

Nein — und das steht so im Gesetz. § 16 Absatz 1 Satz 1 FZV verpflichtet den Halter, die Außerbetriebsetzung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorzulegen. Satz 2 regelt dann ausdrücklich den Fall, dass jemand anderes kommt:

„Legt ein Dritter alle nach Satz 1 erforderlichen Unterlagen vor, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu beantragen.“

Wer also Papiere und Schilder dabei hat, gilt kraft Gesetzes als bevollmächtigt. Eine schriftliche Vollmacht ist trotzdem aus drei Gründen sinnvoll:

  • Einzelne Zulassungsstellen verlangen sie in ihren Merkblättern, unabhängig von der Rechtslage. Diskussionen am Schalter kosten mehr Zeit als ein Ausdruck.
  • Sie hält fest, wer die Abmeldebescheinigung und die entstempelten Schilder zurückbekommt.
  • Sie kann die Reservierung des Kennzeichens mit abdecken — die passiert nicht automatisch.

Nicht mit Zulassung oder Ummeldung verwechseln

Die Vermutung aus § 16 FZV gilt ausschließlich für die Außerbetriebsetzung. Sobald ein Fahrzeug zugelassen, wiederzugelassen, umgeschrieben oder umgemeldet werden soll, gibt es keine solche Regel — dort brauchst du eine echte, unterschriebene Vollmacht für die Kfz-Zulassung.

Diese Angaben muss die Vollmacht enthalten

Weil die Vollmacht beim Abmelden freiwillig ist, ist sie oft zu knapp geschrieben — und deckt dann genau das nicht ab, worum es geht. Diese Angaben gehören hinein:

AngabeWas hineingehörtWarum die Behörde das braucht
Halter (Vollmachtgeber)Vor- und Nachname oder Firmenname, Straße mit Hausnummer, PLZ und Ort — genau so wie im Ausweis.Die Zulassungsstelle gleicht die Angaben mit dem Fahrzeugregister ab. Steht dort noch der Voreigentümer, wird nachgefragt.
Bevollmächtigte PersonVollständiger Name und Anschrift.Am Schalter wird der Ausweis dieser Person mit der Vollmacht verglichen.
FahrzeugKennzeichen und, wenn möglich, die FIN aus der Zulassungsbescheinigung Teil I.Das Kennzeichen ist beim Abmelden der führende Bezug — es wird entstempelt und im Register gelöscht.
Umfang der VollmachtFahrzeug außer Betrieb setzen, Kennzeichen entstempeln lassen, Abmeldebescheinigung und Papiere entgegennehmen.Ohne den letzten Punkt bekommt die bevollmächtigte Person die Bescheinigung nicht ausgehändigt — und du brauchst sie für die Versicherung.
Kennzeichen reservierenAusdrücklich vermerken, wenn das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reserviert werden soll.Die Reservierung passiert nicht automatisch. Ohne Vermerk ist das Kennzeichen nach der Abmeldung wieder frei.
Ort und DatumOrt der Unterschrift und ein tagesaktuelles Datum.Ohne Datum ist nicht erkennbar, ob die Vollmacht noch gilt.
UnterschriftEigenhändig vom Halter, mit Stift auf dem ausgedruckten Blatt.Eine eingescannte oder ins PDF kopierte Unterschrift wird zurückgewiesen.

Was die bevollmächtigte Person mitnehmen muss

Das hier ist der Teil, der wirklich zählt: Ohne diese Unterlagen wird nicht abgemeldet, mit ihnen praktisch immer.

  • Ausweisdokument des Vollmachtgebers (Kopie)
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und – falls vorhanden – Teil II
  • Beide Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird für die Abmeldung selbst nicht gebraucht, viele Zulassungsstellen tragen den Vermerk aber gern gleich mit ein. Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen, muss der Halter vorher persönlich eine eidesstattliche Versicherung über ihren Verbleib abgeben — das kann die bevollmächtigte Person nicht übernehmen.

Kein SEPA-Mandat nötig — es erlischt sogar

Zum Abmelden brauchst du keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Umgekehrt gilt aber: Mit der Außerbetriebsetzung erlischt das erteilte SEPA-Lastschriftmandat automatisch. Meldest du später wieder ein Fahrzeug an, brauchst du ein neues — auch bei unveränderter Bankverbindung. Der Generator dafür steht auf der Seite SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.

Ausweiskopie: nötig oder nicht?

Vorgeschrieben ist die Ausweiskopie des Halters nicht, verlangt wird sie trotzdem häufig. Gib sie deshalb vorsorglich mit — aber nicht ungeschwärzt.

Schwärzen kannst du alles, was nicht der Identitätsprüfung dient: Zugangsnummer, Seriennummer und die maschinenlesbare Zone am unteren Rand. Lesbar bleiben müssen Name, Geburtsdatum, Anschrift und das Lichtbild. Vermerke zusätzlich „Kopie — nur zur Vorlage bei der Zulassungsstelle“ quer über das Blatt.

Die bevollmächtigte Person muss ihren eigenen Ausweis dagegen im Original dabeihaben.

Kennzeichen reservieren lassen

Wenn das Fahrzeug später wieder zugelassen werden soll — oder du an deinem Wunschkennzeichen hängst — kannst du es dir sichern. § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV erlaubt die Reservierung für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung; darüber bekommst du eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.

Zwei Dinge dazu: Die Reservierung passiert nicht automatisch, sie muss bei der Abmeldung beantragt werden und lässt sich später nicht nachholen. Und sie kostet eine kleine Gebühr, die die Zulassungsstelle festsetzt — meist wenige Euro. Wenn jemand anderes für dich abmeldet, schreib den Wunsch ausdrücklich in die Vollmacht, sonst ist das Kennzeichen anschließend wieder frei.

Sonderfälle: Erbfall, Firmenfahrzeug, Halter im Ausland

Erbfall

Mit dem Erbfall gehen Eigentum und Halterstellung auf die Erben über. Für die Abmeldung reichen der Zulassungsstelle in der Regel Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichen und die Sterbeurkunde. Gibt es mehrere Erben, verlangen viele Behörden zusätzlich den Erbschein oder ein eröffnetes Testament sowie eine Vollmacht der übrigen Erben an denjenigen, der hingeht. Klär das vorher telefonisch — die Anforderungen unterscheiden sich hier stärker als bei jedem anderen Fall.

Firmenfahrzeug

Unterschreiben darf, wer die Firma vertreten kann: Geschäftsführerin, Prokurist oder eine sonstige vertretungsberechtigte Person. Die Funktion gehört in die Vollmacht, dazu ein Nachweis — Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung. Der Generator oben hat dafür ein eigenes Feld unter den Sonderfällen.

Halter im Ausland

Ist der Halter ins Ausland gezogen, ändert das an der Zuständigkeit nichts: Abgemeldet wird dort, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Die Vollmacht kann formlos aus dem Ausland kommen; eine Beglaubigung ist auch dann nicht nötig. Praktisch ist es, das unterschriebene Original per Post zu schicken, weil einzelne Zulassungsstellen auf einem Blatt mit Originalunterschrift bestehen.

Musterformulierung zum Abtippen

Wenn du die Vollmacht mit der Hand schreiben willst: Dieser Text entspricht dem, was unser PDF druckt. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, ausdrucken oder abschreiben, unterschreiben.

Vollmacht

Vollmachtgeber (Halter):
[Vor- und Nachname], [Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort]

Ich bevollmächtige hiermit

[Vor- und Nachname], [Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort],

für mich das nachstehend bezeichnete Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, die Kennzeichenschilder entstempeln zu lassen sowie die Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung und die Fahrzeugpapiere in Empfang zu nehmen.

Kennzeichen: [z. B. B-XY 1234], Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): [17-stellige FIN]

Ich bin damit einverstanden, dass der bevollmächtigten Person Auskunft über bestehende Rückstände an Kraftfahrzeugsteuer sowie über rückständige Verwaltungsgebühren zu meiner Person und zum vorstehend bezeichneten Fahrzeug erteilt wird.

[Ort], [Datum]


_______________________________
Unterschrift des Halters

Wenn du das Kennzeichen behalten willst, ergänze einen Satz: „Die bevollmächtigte Person darf außerdem beantragen, dass das Kennzeichen für mich reserviert wird.“

Häufige Fehler, an denen die Abmeldung scheitert

  • Nur ein Kennzeichenschild dabei — Beide Schilder müssen entstempelt werden. Fehlt eines, wird die Abmeldung nicht abgeschlossen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I vergessen — Ohne Teil I geht nichts. Fehlt sie, weil sie verloren ist, braucht es vorher eine eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle.

  • Reservierung nicht beantragt — Das Kennzeichen wird nur auf ausdrücklichen Antrag reserviert. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.

  • Kennzeichen falsch geschrieben — Ein Zahlendreher im Kennzeichen macht die Vollmacht für den Sachbearbeiter unbrauchbar.

  • Abmeldebescheinigung nicht abgeholt — Ohne die Bescheinigung stellt die Versicherung den Vertrag nicht ruhend. Sie muss in der Vollmacht ausdrücklich mit abgedeckt sein.

  • Halter ist gar nicht mehr Halter — Nach einem Verkauf ist der Käufer Halter. Dann kann nur er die Abmeldung veranlassen oder bevollmächtigen.

Wenn die Zulassungsstelle ein eigenes Formular hat

Viele Zulassungsstellen stellen einen eigenen Vordruck bereit. Verpflichtend ist er nicht: Eine Vollmacht ist eine formfreie Willenserklärung, und beim Abmelden ist sie ohnehin nicht vorgeschrieben. Solange Halter, bevollmächtigte Person, Fahrzeug, Umfang, Ort, Datum und Unterschrift darin stehen, muss die Behörde sie annehmen.

Wenn deine Zulassungsstelle trotzdem ein eigenes Formular anbietet, nimm es zusätzlich mit — das kostet einen Ausdruck und erspart die Diskussion am Schalter.

Ganz ohne Behördengang: online abmelden

Seit der internetbasierten Fahrzeugzulassung lässt sich die Außerbetriebsetzung auch online erledigen (§§ 24, 25 FZV). Voraussetzung sind Sicherheitscodes: der verdeckte Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Codes unter den Stempelplaketten auf beiden Kennzeichen. Fehlt einer davon — weil die Plakette beschädigt oder das Fahrzeug älter ist — geht es nur vor Ort.

Über abmeldung.digital übernehmen wir die Abmeldung für dich: Daten eingeben, Rest erledigen wir bei der Zulassungsstelle. Dann brauchst du weder Vollmacht noch Termin.

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Häufige Fragen

Kann man ohne Vollmacht ein Auto abmelden?

Ja. Nach § 16 Absatz 1 Satz 2 FZV gilt jede Person als vom Halter bevollmächtigt, die der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder vorlegt. Eine schriftliche Vollmacht ist trotzdem empfehlenswert, weil einzelne Zulassungsstellen sie in ihren Merkblättern verlangen.

Wer darf ein Auto abmelden?

Der Halter selbst, jede von ihm bevollmächtigte Person und nach § 16 Absatz 1 Satz 2 FZV jeder Dritte, der die vollständigen Unterlagen vorlegt. Nach einem Verkauf ist der neue Halter zuständig, nach einem Todesfall sind es die Erben. Ein Autohaus oder ein Zulassungsdienst darf das ebenfalls übernehmen; die meisten lassen sich dafür trotzdem eine schriftliche Vollmacht geben.

Kann ich ein Auto abmelden, obwohl ich nicht der Halter bin?

Ja. § 16 Absatz 1 Satz 2 FZV knüpft die Berechtigung nicht an die Halterstellung, sondern an die Unterlagen: Wer Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Schilder vorlegt, gilt als bevollmächtigt. Du musst also weder Halter noch Eigentümer noch verwandt sein. Die entstempelten Schilder und die Papiere bekommst du danach ausgehändigt — gib sie dem Halter zurück, er braucht den Abmeldevermerk für seine Versicherung.

Was brauche ich, um ein fremdes Auto abzumelden?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten und deinen eigenen Ausweis. Falls vorhanden, nimm auch die Zulassungsbescheinigung Teil II mit — sie wird für die Abmeldung selbst zwar nicht gebraucht, aber oft für den Vermerk.

Wie schreibe ich eine Vollmacht zum Auto-Abmelden?

Nenne dich als Halter mit vollem Namen und Anschrift, dann die bevollmächtigte Person mit Name und Anschrift, danach das Fahrzeug mit Kennzeichen und FIN. Ergänze, dass die Person das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen, die Kennzeichen entstempeln lassen und die Abmeldebescheinigung entgegennehmen darf, und unterschreibe mit Ort und Datum.

Kann ich das Auto bei jeder Zulassungsstelle abmelden?

Ja. Der Gebührentarif führt die Außerbetriebsetzung unter Nummer 224.1 ausdrücklich „innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks“ — die bevollmächtigte Person kann also zu ihrer eigenen Zulassungsstelle gehen. Eine Einschränkung gibt es beim Kennzeichen: Reservieren kann es nur die Behörde, die es zugeteilt hat. Willst du es für eine spätere Wiederzulassung behalten, melde dort ab.

Brauche ich zum Abmelden den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)?

Nein. § 16 Absatz 1 FZV verlangt nur die Zulassungsbescheinigung Teil I — den früheren Fahrzeugschein — und die abgestempelten Schilder. Den Fahrzeugbrief brauchst du erst wieder beim Verkauf oder bei der Wiederzulassung. Dabeihaben schadet nicht, verlangt wird er für die Abmeldung aber nicht.

Reicht die Vollmacht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt?

Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nach § 16 Absatz 1 FZV vorzulegen, eine Vollmacht ersetzt sie nicht. Ist sie verloren gegangen, muss der Halter vorher bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib abgeben — das kann die bevollmächtigte Person nicht für ihn erledigen.

Braucht die Vollmacht eine Ausweiskopie des Halters?

Vorgeschrieben ist sie nicht, viele Zulassungsstellen verlangen sie aber. Wenn du eine mitgibst, kannst du alles schwärzen, was nicht zur Identitätsprüfung gehört — Zugangsnummer, Seriennummer und die maschinenlesbare Zone unten. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Foto müssen lesbar bleiben.

Reicht eine handschriftliche Vollmacht — oder muss sie beglaubigt werden?

Eine formlose handschriftliche Vollmacht genügt, solange alle Angaben darin stehen und der Halter eigenhändig unterschrieben hat. Beglaubigen lassen musst du sie nicht — eine notarielle Beglaubigung verlangt keine Zulassungsstelle.

Kann ich mein Kennzeichen behalten?

Ja. Nach § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV kannst du dir das Kennzeichen für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung reservieren lassen und bekommst darüber eine Bestätigung. Der Antrag muss bei der Abmeldung gestellt werden und kostet eine kleine Gebühr — schreib ihn ausdrücklich in die Vollmacht, sonst wird er am Schalter nicht gestellt.

Kann der Käufer das Auto abmelden?

Ja, und nach einem Verkauf ist das der Regelfall: Mit der Übergabe wird der Käufer Halter, und Papiere und Schilder hat ohnehin er. Solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, haftest du aber weiter für Steuer und Versicherung. Verlass dich deshalb nicht auf eine Zusage, sondern lass dir die Abmeldebestätigung zeigen — oder melde vor der Übergabe selbst ab.

Wie melde ich das Auto nach einem Todesfall ab?

Die Erben treten in die Halterstellung ein und melden das Fahrzeug ab. Meist reichen Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichen und die Sterbeurkunde; bei mehreren Erben verlangen die Zulassungsstellen häufig den Erbschein oder ein eröffnetes Testament und eine Vollmacht der übrigen Erben. Ruf vorher an — die Anforderungen unterscheiden sich hier von Behörde zu Behörde deutlich.

Was kostet das Abmelden — und ändert die Vollmacht daran etwas?

Die Vollmacht kostet nichts. Für die Außerbetriebsetzung fallen nach Nummer 224.1 der Anlage zur GebOSt 15,90 Euro an, internetbasiert über i-Kfz nach Nummer 224.2 nur 2,10 Euro. Die Gebühr ist dieselbe, ob du selbst kommst oder jemanden schickst; die Kennzeichen-Reservierung wird zusätzlich berechnet.

Ansicht

Nur Auswahl — die Schritte öffnen sich in Modal bzw. Drawer.