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Traktorkennzeichen – grün oder Standard
Traktoren und andere land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind zulassungspflichtig, sobald sie schneller als 6 km/h fahren – also praktisch immer. Das Kennzeichen dafür gibt es in zwei Ausführungen: als normales schwarz-weißes Schild oder als grünes Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge. Beides prägen wir am selben Werktag.
Grünes Kennzeichen: wann und für wen
Das grüne Kennzeichen zeigt an, dass das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist. Für Traktoren gilt das, wenn sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden. Die Befreiung beantragst du beim Hauptzollamt, nicht bei der Zulassungsstelle – die vergibt erst mit dem Bescheid das grüne Kennzeichen.
Wichtig: Mit grünem Kennzeichen darf der Traktor nur für den steuerbefreiten Zweck fahren. Wer damit gewerblich Erdarbeiten macht oder Holz für Dritte transportiert, riskiert die Steuerbefreiung. Im Zweifel ist das Standardkennzeichen die sichere Wahl.
Größe und Format
Für Traktoren ist ein zweizeiliges Kennzeichen in 255 × 130 mm oder 240 × 130 mm üblich, weil die Kennzeichenhalter an Zugmaschinen meist klein sind. Das einzeilige Format 520 × 110 mm ist ebenfalls zulässig, wenn der Halter es hergibt – dann bestell es über die Kennzeichen-Seite und wähl dort die Art „Grün".
Beim Traktor reicht ein Kennzeichen hinten. Für Anhänger hinter dem Traktor gilt: zulassungspflichtige Anhänger brauchen ein eigenes Anhängerkennzeichen, zulassungsfreie bis 25 km/h führen das Kennzeichen des Traktors als Wiederholungsschild.
Für beide Formate führen wir den passenden zweizeiligen Kennzeichenhalter in Mattschwarz.
H-Kennzeichen für Oldtimer-Traktoren
Ein Traktor ab 30 Jahren mit Oldtimer-Gutachten kann als H-Kennzeichen zugelassen werden. Das ist besonders für Sammler interessant, deren Fahrzeuge keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr haben und deshalb kein grünes Kennzeichen bekommen. Der Steuersatz ist pauschal und meist deutlich günstiger als die reguläre Besteuerung nach Gewicht.
Preis
Ab 7,90 € pro Schild, Versand inklusive. Rechnungskauf möglich, Versand am selben Werktag bei Bestellung bis 14:30 Uhr.
Häufige Fragen zu Traktorkennzeichen
Braucht ein Traktor ein Kennzeichen?
Ja, sobald er schneller als 6 km/h fährt. Ausgenommen sind nur sehr langsame Arbeitsmaschinen.
Wer bekommt ein grünes Kennzeichen?
Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind – bei Traktoren der ausschließliche Einsatz in Land- oder Forstwirtschaft. Der Antrag geht ans Hauptzollamt.
Welche Größe hat ein Traktorkennzeichen?
Meist zweizeilig 255 × 130 mm oder 240 × 130 mm. Einzeilig 520 × 110 mm ist zulässig, wenn der Halter passt.
Darf ich mit grünem Kennzeichen auch privat fahren?
Nur im Rahmen des steuerbefreiten Zwecks. Reine Privatfahrten oder gewerbliche Arbeiten für Dritte sind nicht gedeckt.