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Das E-Kennzeichen ist ein normales Kfz-Kennzeichen mit einem E hinter der Erkennungsnummer. Es kennzeichnet Fahrzeuge, die unter das Elektromobilitätsgesetz fallen, und ist die Voraussetzung dafür, dass du kommunale Vergünstigungen für E-Autos nutzen kannst. Freiwillig ist es – aber ohne E kein Vorteil.
Das Gesetz erlaubt Städten und Gemeinden, Elektrofahrzeugen Vorteile einzuräumen. Welche, entscheidet jede Kommune selbst. Verbreitet sind:
Ohne E-Kennzeichen darfst du diese Angebote nicht nutzen, auch wenn dein Auto rein elektrisch fährt. Das Ordnungsamt prüft das Kennzeichen, nicht den Antrieb.
Ob dein Hybrid die Grenze erfüllt, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Zulassungsstelle prüft das bei der Vergabe des E-Kennzeichens.
Das E wird von der Zulassungsstelle vergeben, nicht von uns. Der Ablauf:
Für Elektro-Leichtkrafträder gibt es das E auch im kleinen Format – siehe Leichtkraftrad-Kennzeichen.
Das E lässt sich mit dem Saisonkennzeichen kombinieren – dann steht rechts sowohl das E als auch der Saisonzeitraum. Und wie jedes Kennzeichen gibt es das E-Kennzeichen auch in Carbon-Optik, DIN-zertifiziert.
Ab 10,95 € pro Schild, Versand inklusive. Für ein Auto brauchst du zwei. Rechnungskauf möglich, Versand am selben Werktag bei Bestellung bis 14:30 Uhr.
Nein, es ist freiwillig. Ohne E gibt es aber keine kommunalen Vergünstigungen.
Wenn er die gesetzlichen Grenzwerte erfüllt – aktuell mindestens 60 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km. Die Zulassungsstelle prüft die Werte aus der Zulassungsbescheinigung.
Das hängt von der Zulassungsstelle ab. Oft ist es möglich, wenn die Kombination mit E noch frei ist. Sonst bekommst du eine neue.
Ganz rechts, hinter der Erkennungsnummer – an derselben Stelle wie das H beim Oldtimer.
Ja. Dann stehen rechts das E und darüber und darunter die Saisonmonate.