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Motorräder tragen ein zweizeiliges Kennzeichen, und zwar nur hinten. Damit brauchst du genau ein Schild – und die richtige Größe. Die hängt vom Kennzeichenhalter deines Motorrads ab, nicht vom Hubraum. Gib deine Kombination oben ein, wähl die Größe, und das Kennzeichen wird noch am selben Werktag geprägt.
Drei Formate sind für Motorräder zugelassen:
Die Höhe ist immer 200 mm, nur die Breite unterscheidet sich. Miss deinen Kennzeichenhalter aus, bevor du bestellst – das Schild muss vollständig aufliegen und darf nicht überstehen.
Welche Größe bei deinem Motorrad eingetragen ist, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wenn du auf ein kleineres Format wechseln willst, muss die Zulassungsstelle das eintragen.
Für Leichtkrafträder bis 125 cm³ gilt ein anderes Format – siehe Leichtkraftrad-Kennzeichen.
Die Kombination ist vorgegeben – entweder durch deine bestehende Zulassung oder durch die Reservierung eines Wunschkennzeichens. Wähl im Konfigurator:
Alle Varianten gibt es auch in Carbon-Optik, DIN-zertifiziert und zugelassen.
Das Kennzeichen muss hinten, senkrecht oder maximal 30° nach hinten geneigt, gut lesbar und beleuchtet angebracht sein. Kennzeichenhalter mit Neigung über 30° oder seitliche Montage sind nicht zulässig – auch wenn sie im Zubehörhandel verkauft werden. Die Unterkante darf nicht tiefer als 20 cm über der Fahrbahn liegen.
Rahmenlose Halter oder Klettbefestigung sind erlaubt, solange das Schild fest sitzt und die Stempelplakette sichtbar bleibt.
Bei uns ab 7,95 €, Versand inklusive. Du brauchst nur ein Schild. Bezahlen kannst du auf Rechnung, Bestellungen bis 14:30 Uhr (Mo–Fr) gehen am selben Tag raus.
Nein. Motorräder führen ausschließlich ein hinteres Kennzeichen.
Wenn der Halter passt, ja. Es ist das kleinste zugelassene Maß und wird von jeder Zulassungsstelle gesiegelt. Bei langen Kombinationen (z. B. drei Buchstaben plus vier Ziffern) kann die Zulassungsstelle eine größere Breite verlangen.
Für die meisten Fahrer ja. Bei einer Saison von April bis Oktober zahlst du sieben statt zwölf Monate Steuer und Versicherung. Außerhalb der Saison darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen stehen oder fahren.
Ja, in allen drei Größen, DIN-zertifiziert und bundesweit zugelassen.
Leichtkrafträder bis 125 cm³ bekommen das kleinere Format 255 × 130 mm. Roller bis 50 cm³ fahren mit Versicherungskennzeichen, die nicht von uns geprägt werden.