Von: Khoi Doan
12.9.2018

Führerschein Klasse B: was darf ich fahren?

Der Führerschein Klasse B ist das, was sie (fast) alle wollen: Die 55,86 Millionen Deutschen, die laut Statista im Besitz eines Führerscheins sind. In diesem Blogartikel erklärt dir der Kennzeichen King höchstpersönlich, was es mit der Fahrerlaubnis auf sich hat, welche Fahrzeuge du damit fahren darfst und seit wann die Führerscheine keine Zahlenbezeichnungen mehr haben, sondern anhand von Buchstaben unterschieden werden. Freu dich auf die königliche Expertise!

Das Wichtigste rund um die Führerschein Klasse B auf einen Blick:

· Führerscheinklasse für Kfz und Pkw

· Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t

· Beförderung von maximal 9 Personen inklusive Fahrer

· Anhänger: zulässige Gesamtmasse von 750 kg

· Höchstgeschwindigkeit: nicht vorgegeben

· Zuteilung nur nach erfolgreicher Führerscheinprüfung

Übersicht:

Führerschein Klasse B: Was darf ich fahren?

Die wichtigste Frage gleich zu Beginn: Was darfst du mit der Fahrerlaubnisklasse B denn überhaupt bewegen? Wer über den ganz normalen Führerschein spricht, meint in aller Regel den Autoführerschein bzw. dem Pkw-Führerschein – das ist der B Führerschein.

Welche Fahrzeuge mit Führerschein Klasse B fahren?

Mit dem B-Führerschein darfst du Kraftfahrzeuge im Allgemeinen bewegen. Hier musst du jedoch einige Besonderheiten beachten: Ausgenommen sind nämlich Fahrzeuge der Klassen A, A1, A2 und AM. Ebenfalls sind die nachfolgenden Zahlen und Rahmenbedingungen wissenswert – denn nicht jedes Kraftfahrzeug darf mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. Diese Kfz dürfen mit einer B-Fahrerlaubnis offiziell im Straßenverkehr bewegt werden:

· Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg

· Wagen mit maximal neun Sitzplätzen (der Fahrer ist hier schon mitgerechnet)

· Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

· Dreirädrige Fahrzeuge

· Wichtig: Es gibt keine Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

Bei den dreirädrigen Gefährten gibt es jedoch wieder Einschränkungen bzw. Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Denn: Ansonsten gilt das Ganze als Schwarzfahren und kann mitunter sehr teuer werden und erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Denn: Schwarzfahren ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat, wie du auch im Strafgesetzbuch § 265a nachlesen kannst.

Zurück zu den Trikes oder anderen dreirädrigen Fahrzeugen: Um mit der B-Fahrerlaubnis legal fahren zu dürfen, dürfen die Kraftfahrzeuge keine uneingeschränkte Motorleistung haben, sondern maximal 15 kW. Zudem muss der Fahrer das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Fahrerlaubnis Klasse B: Das ist der rechtliche Rahmen

Sicherlich kennst du noch die Führerscheine auf rosa oder grauem Papier – sie waren bis vor 25 Jahren noch aktuell. Zum Teil sind Eltern und junge Großeltern noch im Besitz der Papierfahrerlaubnis. Die Papierscheine sind übrigens noch bis 2033 gültig und anerkannt. Mittlerweile hat sich aber einiges geändert: Wahrscheinlich ist deine eigene Fahrberechtigung schon im Scheckkartenformat: Optisch unterscheidet sie sich im Geldbeutel kaum von der Krankenkarte und dem Personalausweis.

Mit der EU-weiten Umstellung von Papier- auf Scheckkartenführerscheine hat sich nicht nur die Größe und das Material geändert, sondern eben auch der „Inhalt“. Die Führerscheinklassen heißen nicht mehr 1er oder 3er-Führerschein, sondern sind mit Buchstaben versehen. Wenn du deine Führerscheinkarte einmal umdrehst, findest du auf der Rückseite alle gängigen Klassen, für die du neben Pkw ebenfalls eine Fahrerlaubnis brauchst:

· A: Motorrad

· B: Kraftfahrzeuge

· C: Lastkraftwagen

· D: Bus

· E: jeweils die Anhänger

· M: Roller

· L: Traktor

Die rechtliche Grundlage für diese europaweit einheitliche Fahrklassenordnung ist die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie wurde im Jahr 2013 nochmals erneuert, wodurch es vor allem in der Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder Änderungen gegeben hat. Der Hintergrund: Durch diese neue Klasse werden Missverständnisse rund um die EU-weite Anerkennung des Moped-Führerscheins verhindert. Es handelt sich also um eine Modifizierung der bestehenden Richtlinie.

Innerhalb Deutschlands werden alle Vorgaben zum Autoführerschein sowie zu sämtlichen anderen Führerscheinen im Straßenverkehrsgesetz geregelt, genauer in § 2, wo es heißt: „Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis […] der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung […] nachzuweisen.“

Fahrerlaubnis B: Die Klasse B im Detail

Was natürlich für alle Autofans von großer Relevanz ist, sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit die Fahrprüfung zur Klasse B abgelegt werden darf. Denn: Ohne den Besuch in der Fahrschule, den notwendigen Papierkram bei der Führerscheinstelle deines Landkreises oder deiner Stadt und ohne die theoretische und praktische Prüfung erhältst du den Führerschein nicht.

Voraussetzungen für den Besuch in der Fahrschule

Nicht jeder kann sich dazu entscheiden, jetzt einfach einmal die Führerscheinprüfung abzulegen. Ein wesentlicher Aspekt, der erfüllt werden muss, ist das Mindestalter. Während es für die Klasse A1 bei 16 Jahren liegt, ist das bei B anders: Die Führerscheinausstellung der B-Fahrerlaubnis erfolgt frühestens mit 18 Jahren – außer der Führerscheinanwärter erfüllt besondere Bedingungen.

Seit etwa 10 Jahren gibt es auch die Möglichkeit, die Option „Begleitetes Fahren ab 17“ wahrzunehmen. Das heißt: Mit der Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen minderjährige Fahrer, die die Theorie- und praktische Führerscheinprüfung erfolgreich abgelegt haben, selbst hinters Steuer. Die Voraussetzung: Eine eingetragene Begleitperson ab 30 Jahren muss durchgängig im Fahrzeug anwesend sein.

Daneben gibt es auch einige Sonderregelungen, beispielsweise für Jugendliche, die keinen Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr haben. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie – aber das wird von der zuständigen Behörde eingehend geprüft – bereits mit 17 Jahren alleine hinters Steuer.

Das musst du noch über den Pkw-Führerschein wissen

Neben dem Mindestalter müssen Führerscheinanwärter auch weitere Voraussetzungen erfüllen. Bei der zuständigen Führerscheinstelle muss zunächst ein Antrag zur Erteilung der B-Fahrerlaubnis gestellt werden. Das ist nicht nur mit Kosten verbunden, sondern auch mit einigem Aufwand. Denn: Du musst dem Antrag gleich zwei Dinge beilegen:

1. Sehtest: Diesen kannst du beim Optiker ablegen und erhältst danach eine entsprechende Bescheinigung. Der Hintergrund: Wenn deine Sehleistung nicht gut genug ist, wird in deinem Führerschein hinterlegt, dass du mit Brille bzw. Sehhilfe – also Kontaktlinsen – fahren musst.

2. Erste-Hilfe-Kurs: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss im Ernstfall auch Erste Hilfe leisten können. In einem Erste-Hilfe-Kurs lernen die Teilnehmer, was im Notfall getan werden muss, um als Ersthelfer vor Ort Leben zu retten. Solche Kurse bietet beispielsweise das Rote Kreuz an.

Sind diese beiden Formalia erledigt, geht es noch an den Besuch in der Fahrschule. Neben dem Theorieunterricht, der dich auf die theoretische Prüfung vorbereitet, musst du auch Praxisstunden ableisten. Die Fahrstunden gliedern sich in Pflichtstunden – Überlandfahrt, Nachtfahrt, Autobahnfahrt usw. – sowie „normale“ Fahrstunden.

Nach dem erfolgreichen Bestehen beider Prüfungen erhältst du deine B-Fahrerlaubnis und kannst danach direkt losdüsen. Vielleicht ja gleich mit deinem Wunschkennzeichen für Berlin oder eine andere Stadt? Schau dir doch einfach mal die zur Verfügung stehenden Nummernschilder an und gib deinem Wagen eine individuelle Note!

Führerscheinklasse B für Pkw: Ausnahmen und Besonderheiten

Eine Regel wäre keine Regel, wenn es nicht auch Ausnahme gäbe. Die Klasse B ist mit zahlreichen Vorgaben verbunden: Wie oben beschrieben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Erlaubnis zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse B erteilt wird.

Bereits im Jahr 2008 bemühten sich die Bundesländer Saarland und Bayern, Sonderregelungen für Ehrenamtliche zu erwirken. Besonders für folgende Bereiche und Aufgabengebiete waren die Änderungen vorgesehen:

· Freiwillige Feuerwehr

· Katastrophenschutz und Technisches Hilfswerk

· Rettungsdienste

So war es das Ziel, dass mit dem B-Führerschein nicht nur die oben genannten Fahrzeuge (zulässige Gesamtmasse 3,5 t) geführt werden durften, sondern auch schwerere Wagen bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 t. Trotz der Bemühungen wurden die Änderungsvorschläge von der Bundesregierung abgewiesen, da diese den geltenden EU-Vorgaben widersprachen.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) lässt jedoch eine Art Hintertür offen: In § 74 FeV ist nämlich verankert, dass Ausnahmen nach Landesrecht genehmigt werden dürfen. Das ist bereits in Schleswig-Holstein passiert, wo Feuerwehrleute mit der Klasse B größerer Fahrzeuge und auch Anhänger bewegen dürfen. Apropos Anhänger…

Die Sache mit dem Anhänger: Führerscheinklasse B

Wie in der Übersicht oben gezeigt, ist die Klasse E immer der Anhänger, der in Kombination mit der jeweiligen Führerscheinklasse gefahren werden darf. Seit dem Jahr 1998 gibt es diese sogenannten Anhängerführerscheine. Bei der Führerscheinklasse B gibt es jedoch einige Ausnahmeregelungen – so kannst du ohne entsprechenden Anhängerführerschein dennoch einen Anhänger am Auto fahren. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte rund um den Autoanhänger im Überblick:

Die Klasse B ist dann ausreichend, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt. Die zGM darf die 750 kg nur dann übersteigen, wenn der Autoanhänger und das Fahrzeug zusammen nicht mehr als 3.500 kg wiegen. Doch wie kann man die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination berechnen?

Das weiß der Kennzeichen King: Dafür einfach die zGM des Zugfahrzeugs mit der des genutzten Anhängers addieren. Et voilà: Schon weißt du, ob du im Rahmen der 3.500 kg bleibst. Was du schlussendlich auf den Anhänger lädst und wie schwer das ist, ist laut ADAC führerscheinrechtlich nicht maßgebend.

Diskutiere mit: Konntest du schon Erfahrung mit Anhänger und Klasse B sammeln? Findest du die Regelungen transparent?