Von: Khoi Doan
18.10.2018

Kennzeichen ohne eVB-Nummer

Die eVB-Nummer vergeben die Versicherungsgesellschaften als Nachweis für den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Denn in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Raum verkehren, eine Kfz-Versicherung haben müssen. Erst wenn ein Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbestätigung vorlegt, kann die Behörde ein amtliches Kennzeichen vergeben und das Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen.

Die Anbieter vergleichen lohnt sich

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für alle, laut Pflichtversicherungsgesetz nachzulesen unter gesetze-im-internet.de. Sie deckt Schäden gegenüber Dritten ab. Häufig erweist sich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung zusätzlich als sinnvoll, um Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken. Statistiken zufolge zahlen die meisten Autofahrer zu viel Versicherungsprämie. Vor dem Abschluss eines neuen Vertrages lohnt es sich in jedem Fall, die Tarife der verschiedenen Versicherer miteinander zu vergleichen. Das funktioniert am einfachsten mit einem Online-Versicherungsvergleich, wie er beispielsweise unter verivox.de zu finden ist. Dabei fragen diese Tools vor der Berechnung der Prämie verschiedene Faktoren ab, die die Höhe des Beitrags beeinflussen. Wer einen Versicherungsrechner benutzen möchte, sollte seine Schadenfreiheitsklasse sowie Angaben zum Fahrzeug, beispielsweise anhand des Fahrzeugscheins, parat haben.

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Schäden entstehen. Das kann schon beim Be- und Entladen oder beim Tanken passieren und natürlich beim Fahren. Sie zahlt sowohl für Sach-, Personen- als auch Vermögensschäden. Im Vertrag sind entsprechende Deckungssummen vereinbart. Der Gesetzgeber gibt mindestens 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden vor. Bei einem schweren Unfall kann das bei Weitem nicht ausreichen. Eine gute Autoversicherung bietet eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro an. Bei dieser Versicherung ist nicht nur der Versicherungsnehmer versichert, sondern gegebenenfalls ebenso Halter, Fahrer oder Eigentümer. Darüber hinaus enthält diese Versicherungspolice eine passive Rechtsschutzversicherung. Sie dient der Abwehr von Schadenansprüchen durch Dritte, die nicht gerechtfertigt sind. Beim Vergleichen der verschiedenen Angebote ist es essenziell, auf die eventuell enthaltenen Zusatzleistungen zu achten. So sind in manchen Haftpflichtversicherungen bereits Schutzbrief oder Rabattschutz inklusive, bei anderen Angeboten müssen diese Leistungen extra bezahlt werden.

Welche Faktoren die Berechnung der Prämie beeinflussen

Die Versicherer berechnen die Beiträge aufgrund verschiedener Faktoren, die entweder fahrzeug- oder fahrerbezogen sind. Wie stark der Einfluss jeweils ist, variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Die wesentlichen Faktoren sind:

· Regionalklasse

Die Höhe der Prämie der Autoversicherung hängt zunächst vom Zulassungsbezirk ab, in dem der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat. In Ballungsräumen mit stärkerem Verkehrsaufkommen oder einer höheren Diebstahlsrate ist die Kfz-Haftpflichtversicherung teurer als beispielsweise im ländlichen Raum.

· Typklasse

Statistiken zufolge sind bestimmte Fahrzeugmodelle öfters in Unfälle verwickelt als andere. Auf der Basis dieser Statistiken werden Autos vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) e.V. in Typklassen eingeteilt. Diese beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie ebenfalls.

· Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse nimmt den größten Einfluss auf die Prämienhöhe. Je mehr unfallfreie Jahre ein Versicherungsnehmer sammeln kann, desto höher ist seine Schadenfreiheitsklasse und damit sein Schadenfreiheitsrabatt. Fahranfänger beginnen mit Schadenfreiheitsklasse 0 und bezahlen 230 Prozent der Prämiensumme. Wer mindestens 25 Jahre unfallfrei fährt, ist in Schadenfreiheitsklasse 25 und zahlt nur noch 30 Prozent.

· Beruf

In den Statistiken ist auch nachzulesen, dass der Beruf des Fahrzeughalters Einfluss auf die Prämienhöhe hat. In diesem Zusammenhang gibt es sechs verschiedene Berufsgruppen: A für landwirtschaftliche Berufe, B für Beamte und Pensionäre, D für den öffentlichen Dienst, F für Finanzdienstleister, I für IT- und Telekommunikationsberufe und R für sonstige. Allerdings machen die Gesellschaften nicht transparent, inwieweit sich der Beruf auf den tatsächlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag auswirkt.

Zusatzversicherungen – Teil- und Vollkaskoversicherung

Die Teil- oder Vollkaskoversicherung ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Versicherungsnehmer können diese Versicherungen zusätzlich vereinbaren. Welche der beiden sinnvoll ist, richtet sich in erster Linie nach dem Fahrzeug, dessen Alter und Wert.

Was die Kfz-Teilkasko oder die Kfz-Vollkasko versichert

Die Kfz-Teilkasko versichert Schäden,

· die durch Brand oder Explosionen,

· die durch Einbruch oder Diebstahl,

· die bei Zusammenstößen mit Haarwild,

· die durch Glasbruch oder Kurzschluss entstehen,

· auch Elementarschäden nach Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzeinschlag

· und Schäden durch Marderbisse. Letzteres ist allerdings nicht immer in der Teilkaskoversicherung inklusive.

Darüber hinaus deckt die Kfz-Vollkaskoversicherung zusätzlich Schäden ab, die durch Vandalismus oder selbstverschuldete Unfälle entstehen. Auch bei Unfällen mit Fahrerflucht zahlt die Vollkaskoversicherung. Bei einigen Versicherungen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit versichert.

Zusatzoptionen für die Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer die verschiedenen Versicherer und ihre Angebote miteinander vergleicht, wird feststellen, dass es unterschiedliche Zusatzleistungen für verschiedene Versicherungsfälle gibt. Bei einem Onlinevergleich der Angebote fragen die meisten Systeme diese Optionen direkt ab. Sie sind dann bei der Angabe der monatlichen oder jährlichen Prämie berücksichtigt.

· Der Kfz-Schutzbrief

Wer viel mit dem Auto unterwegs, auf das Auto angewiesen oder oft im Ausland unterwegs ist, sollte über den Abschluss eines Schutzbriefes nachdenken, wenn er nicht ohnehin schon im Versicherungsumfang enthalten ist. Der Schutzbrief gewährleistet Pannenhilfe, das Abschleppen des Fahrzeugs, einen Leihwagen, wenn der eigene Wagen nicht mehr fahrbereit ist, und im Urlaub den Rücktransport des Fahrzeugs, wenn der Fahrer durch Krankheit oder einen Unfall ausfällt. Auch notwendige Medikamente oder Ersatzteile werden über den Schutzbrief organisiert. Wer bereits Mitglied in einem Automobilklub ist, braucht einen solchen Schutzbrief nicht, da er bereits dort in der Mitgliedschaft enthalten ist.

· Die Mallorca-Police

Die Mallorca-Police deckt in der Regel europaweit Schäden ab, die durch einen Leihwagen entstehen. Die gesetzliche Mindestdeckung ist in den meisten Ferienländern sehr gering, sodass häufig eine Deckungslücke entsteht. Die Mallorca-Police deckt die Differenz bis zur deutschen Deckungssumme ab. Häufig ist diese Versicherung bereits Bestandteil der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung.

· Der Auslandsschadenschutz

Wer mit seinem Fahrzeug oft im Ausland unterwegs ist, sollte den Auslandsschadenschutz vereinbaren. Wer unverschuldet im Ausland in einen Unfall gerät, kann häufig seine Schadenersatzansprüche nicht vollständig geltend machen, da die ausländischen Versicherungen viel zu geringe Deckungssummen haben. Die Kfz-Zusatzversicherung springt im Schadenfall ein und reguliert den Schaden nach deutschen Standards. In welchen Ländern außerhalb der EU die Police gültig ist, steht in den Versicherungsunterlagen. Im Fall eines Unfalls im Ausland hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter dieversicherer.de dabei, den entsprechenden Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland ausfindig zu machen.

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Titelbild: Unsplash.com ©Gareth Harrison CC0 1.0