Von: Alexander Bender
21.6.2018

E Kennzeichen: Kosten, Vorteile, Beantragung, Zulassung & EmoG

E-Kennzeichen sind dir bestimmt schon einmal aufgefallen: Wie die meisten Sonderkennzeichen tun sich die Kfz-Kennzeichen mit ihrem letzten Buchstaben hervor – einem „E“. Dieser Letter steht dabei für „Elektroauto“ und nur an diesen elektrisch betriebenen Fahrzeugen dürfen die besonderen Autokennzeichen verwendet werden.

Wieder einmal hat sich der Kennzeichen King höchstpersönlich einem Thema angenommen: In diesem Blogartikel liest du alles über die Nummernschilder für elektrisch angetriebene Autos. Von den Vorteilen, die mit dem Schilderpaar einhergehen, über die Beantragung in der Zulassungsstelle bis hin zu den optischen Merkmalen der Autonummern – die königliche Expertise hält dich auf dem Laufenden.

Das Wichtigste rund um E-Kennzeichen in aller Kürze:
  • Nutzung: Nur für Autos, die elektrisch oder mit Brennstoffzellen angetrieben werden
  • Besondere Privilegien: kostenfreie Parkplatznutzung, Fahren auf der Busspur
  • Kosten: 27,50 € bis 31,20 € (Verwaltungspauschale)
  • Zuteilung auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen

Übersicht:

Wer bekommt E-Kennzeichen: Besondere Voraussetzungen

Wie bei vielen anderen Sonderkennzeichen auch, muss dein Wagen bestimmte Kriterien erfüllen, damit du ein Kfz-Kennzeichen für E-Autos zugeteilt bekommst. Alle relevanten Details rund um E-Autos regelt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) . Darin kannst du nicht nur nachlesen, welche Kraftfahrzeuge als Elektroautos gelten, sondern auch, welche Privilegien E-Autos genießen. In Paragraf 2 des Gesetzes finden sich zahlreiche Definitionen – und hier wird vor allem die Frage beantwortet, was ein E-Wagen überhaupt ist.

Damit du dir die etwas zähe Lektüre des Gesetzestextes sparen kannst, hat dir der Kennzeichen King überblicksweise zusammengefasst, für welche Fahrzeuge überhaupt E-Schilder zugeteilt werden . Das sind Folgende:

  • Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
  • Hybridfahrzeuge (PHEV)

Bei sogenannten Hybridfahrzeugen handelt es sich um Wagen, deren Antrieb aus einer Kombination – einem Hybrid – von verschiedenen Varianten besteht. Damit einem Hybridfahrzeug die E-Sonderschilder zugeteilt werden, muss es weitere bestimmte Bedingungen erfüllen, nämlich diese hier:

  • der CO2-Ausstoß muss unter 50 g/km liegen oder
  • die Reichweite mit Elektroantrieb muss mindestens 30 km betragen.

Fahrzeuge, die zum 01. Januar 2018 erstmalig zugelassen werden, müssen sogar eine Reichweite von 40 km mit dem elektrischen Antrieb zurücklegen können.

Aber das ist noch nicht alles, was bei der Zuteilung der Sonderkennzeichen für E-Autos beachtet werden muss. Ob ein Kraftfahrzeug die Autokennzeichen mit dem „E“ erhält, hängt auch davon ab, um welche europäische Fahrzeugklasse es sich handelt. Denn: Die Sonderfahrzeugnummern gibt es nur für die Klassen M1 (Autos und Wohnmobile), N1 (Lieferwagen bis 3,5 t), L3e und L4e (Motorräder), L5e (Trikes) oder L7e (Quads). Fahrzeuge der Klasse N2 (Transporter) können E-Nummern erhalten, aber nur, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen.

Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Jüngling Tom hat sich vor Kurzem ein brandneues Gefährt angeschafft: Es handelt sich um ein Fahrzeugmodell der berühmten Bayerischen Motoren Werke, das mit reinem Elektroantrieb ausgestattet ist. Aufgrund des E-Antriebs darf er das Sonderkennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen. Bei der Zulassung beweist er Köpfchen und zögert nicht lange – denn mit dem Elektrokennzeichen hat er einige Vorteile, die sich gerade im Stadtverkehr bezahlt machen. Und das im wahrsten Sinne des Wortes, wie der nachfolgende Absatz zeigt.

Vorteile für die Fahrer: Was darf man mit E-Kennzeichen?

Wie du sicher weißt und auch in anderen Blogbeiträgen nachlesen kannst (z. B. in dem Artikel über H-Kennzeichen für Oldtimer ), sind Sonderkennzeichen oftmals mit besonderen Privilegien verbunden. Das ist auch bei allen Kraftfahrzeugen so, die mit Elektroantrieb betrieben werden und über das entsprechende Schilderpaar verfügen. Der Gesetzgeber nennt diese Vorteile „Bevorrechtigungen“:

Laut Paragraf 3 des Elektromobilitätsgesetzes können mit den Fahrzeugnummern für E-Autos folgende Vorteile wahrgenommen werden:

„Bevorrechtigungen sind möglich

  1. für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
  2. bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten […] Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen,
  3. durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
  4. im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.“

Das heißt im Klartext: Wenn du ein E-Auto fährst, darfst du in manchen Städten und Kommunen Parkplätze und Parkbuchten kostenlos nutzen – wodurch du den einen oder anderen Euro einsparen kannst. Ebenfalls erlaubt ist das Fahren auf der Busspur mit E-Schildern. Gerade im hektischen und oftmals staureichen Stadtverkehr kann das ein echter Vorteil sein. Du kommst über die leere Busspur wesentlich schneller von A nach B.

Jetzt kommt jedoch das große ABER: Im Elektromobilitätsgesetz selbst steht bereits, dass diese Privilegien lediglich möglich sind, aber nicht zwangsläufig gelten müssen. Das hat den Hintergrund, dass die Städte und Kommunen zunächst die notwendigen Strukturen schaffen müssen. Einige deutsche Städte sehen beispielsweise in der Benutzung der Busspuren die Gefahr, dass der öffentliche Nahverkehr darunter leidet – was natürlich nicht im Sinne des Stadtverkehrs ist. Das bedeutet: Man muss sehr genau hinschauen und sich informieren, wo in Deutschland welche Vorteile genutzt werden können.

Beispiel:

Jüngling Tom fährt mit seinem neuen E-Auto in die nordischen Gefilde, genauer nach Hamburg. Er hat sich vorab informiert: In der Hansestadt darf er dank seines E-Kennzeichens die ausgeschriebenen kostenpflichtigen Parkplätze im Stadtgebiet gratis nutzen – und kann sein Portemonnaie somit ganz schön entlasten.

Elektrokennzeichen beantragen: So geht’s

Wenn du dein Kraftfahrzeug mit E-Nummernschildern zulassen willst, musst du natürlich wie immer bei Zulassungen zur Zulassungsstelle deines Vertrauens gehen. Denke unbedingt daran, dass du alle notwendigen Unterlagen mitnimmst, damit du nicht zweimal hingehen musst.

Erforderlich ist dein Reisepass oder dein Personalausweis, damit du dich ausweisen kannst. Auch dein Kraftfahrzeug muss sich „ausweisen“, und zwar mit der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II. Auch den Versicherungsschutz musst du belegen. Das tust du am besten mit der elektronischen Versicherungsbestätigung. Diese bekommst du mittlerweile im Handumdrehen per E-Mail oder sogar telefonisch – das hängt immer ein bisschen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.

Zu guter Letzt musst du noch daran denken, einen Nachweis zu bringen, dass dein E-Fahrzeug auch alle technischen Bedingungen erfüllt und nach dem Elektromobilitäts-Gesetz die Sondernummernschilder tragen darf. Vom Fahrzeughersteller kannst du deshalb entweder eine Datenbestätigung anfragen, wenn du sie nicht ohnehin schon hast. Du hast auch die Möglichkeit, die Übereinstimmungsbescheinigung mitzunehmen, in welcher ebenfalls Informationen über die technischen Details zu finden sind.

Auf einen Blick: Diese Dokumente brauchst du zur Beantragung der E-Kennzeichen
  • wie immer: gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass und ggf. Meldebescheinigung)
  • gültiger HU-Nachweis für deinen Wagen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung)
  • ggf. Vollmacht (wenn du im Firmennamen anmeldest)
  • wichtig : Nachweis, dass dein Fahrzeug alle wesentlichen Kriterien des EmoG erfüllt (EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung vom Hersteller)

Hast du alle Unterlagen beisammen, kann es auch schon losgehen: Du kannst einen Antrag auf neue Nummernschilder mit Zusatzkennzeichnung stellen. Um sich langes Warten in der Schlange zu schenken, empfiehlt es sich, online zu checken, ob die Zulassungsbehörde vielleicht Terminreservierungen ermöglicht. So musst du keine Nummer ziehen und womöglich lange warten, sondern kannst direkt loslegen.

Wie sieht ein E-Kennzeichen aus: Das Nummernschild für E-Autos

Elektrofahrzeuge unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht von herkömmlichen Fahrzeugen. Anders verhält es sich jedoch mit den Fahrzeugschildern, denn die sind direkt an einemwesentlichen Merkmal erkennbar: Der Buchstabe E, der ganz rechts hinter der Zahlenkombination prangt.

E-Kennzeichen für Elektroautos

Ansonsten gibt es keine weiteren Unterscheidungsmerkmale. Soll heißen: Auf den Nummernschildern für E-Autos sind alle herkömmlichen Merkmale zu finden: Eine Zahlen- und Buchstabenkombination, die auf Wunsch auch personalisiert werden kann , sowie die Landkreis- bzw. Stadtkennung und die Plakette. Ganz außen auf der linken Seite befindet sich das blaue Euro-Feld, auf dem das kleine D für Deutschland zu sehen ist.




Elektrokennzeichen ja oder nein? Das empfiehlt der Kennzeichen King: Wenn du die Option hast und dein Fahrzeug alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist es sicherlich kein Fehler, Nummernschilder mit dem Buchstaben „E“ zu wählen bzw. zunächst einmal einen Antrag auf die Zulassung mit E-Kennzeichen zu stellen. Bevor du dich jedoch blind auf bestimmte Vorteile (Fahren auf Busspuren sowie Gratis-Parkplätze) freust, solltest du dich an deinem Wohnort informieren, was erlaubt ist.

Wie würdest du dich entscheiden oder hast du bereits ein E-Nummernschild an einem Wagen? Wenn ja, welche Erfahrungen hast du bisher damit gemacht? Diskutiere mit!

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