Von: Khoi Doan
1.4.2018

Maße und Größen der Kennzeichen in Deutschland

Übersicht





Einzeilig, Zweizeilig, Schmalschrift, Vollschrift - In Deutschland gibt es je nach Bedarf viele verschiedene Kennzeichengrößen sowie zugehörige Schriftsätze. In diesem Beitrag geben wir dir eine Übersicht über verschiedene Kennzeichen-Größen.

Die gängigsten Größen

In Deutschland gibt es, wie für sogut wie alles, feste Regeln, welche Kennzeichen der zugelassenen Norm entsprechen und welche nicht. Der Klassiker unter den Nummernschild Größen ist nach wie vor die Abmessung 520mm x 110mm. Dieses Kennzeichen wird am häufigsten gesehen, passt perfekt in die dafür vorgesehene Aussparung an Autos, welche für den deutschen Markt bestimmt sind und bietet Platz für insgesamt bis zu 8 Zeichen inklusive Ziffern.

Doch die Standardmaße sind nicht die einzige Option: Unter bestimmten Umständen sind auch Formate in anderen Größen zulässig. Dies ist jedoch bestenfalls im vorraus mit der zuständigen Zulassungsstelle des Landkreises, in welchem der Wagen angemeldet ist beziehungsweise angemeldet wird, da ansonten eventuell die Zulassung des Fahrzeuges scheitert.

Die Gründe für Sondergrößen am Kennzeichen sind zahlreich. Diese können unter anderem sein:

  • Zweizeilige Kennzeichen der Bauart des Fahrzeuges
  • Kürzere Kennzeichen aufgrund weniger Zeichen und Ziffern (zB. A:B 35)
  • Kleinere Schriftsätze aufgrund kleinerer Kennzeichen-Aussparungen der Karosserie (zB. aus dem Ausland importierte Fahrzeuge)

Häufig gilt: Die Zulassungsstellen genehmigen diese Art von Nummernschild-Größen nur mit guter Begründung. So sind in vielen Städten Kennzeichen mit nur einer Ziffer für Fahrzeuge vorbehalten, welche aus dem Ausland importiert wurden und schlichtweg nicht genug Platz für ein 52cm breites Kennzeichen in der Aussparung in der Karosserie bieten.

Schriftgrößen

Nicht nur die Größe des Kennzeichens, sondern auch die genaue Schriftgröße für Buchstaben sowie Ziffern ist in Deutschland genormt. Generell gilt: Deutsche KFZ-Kennzeichen müssen alle in der vom Staat vorgeschriebenen FE-Schrift (fälschungserschwerdene Schrift) gepresst sein. Hier gibt es mehrere Variationen. Der erste Schriftsatz die so genannte Mittelschrift, welche auf den meisten Kennzeichen angewendet wird, wie zum Beispiel dem standardmäßigen 520mm x 110mm - Nummernschild. Eine weitere Version ist die so genannte Engschrift. Diese kommt zum Einsatz, wenn das Kennzeichen für die Mittelschrift zu klein ist. Dies ist der Fall, wenn dein Kennzeichen mehr als acht Ziffern beinhaltet. Dies hat der King bei seinem Kennzeichenkonfigurator natürlich auch berücksichtigt. Hier kannst du schnell und einfach dein Kennzeichen konfigurieren. Zuletzt gibt es die verkleinerte Mittelschrift, welche bei zweizeiligen Autokennzeichen sowie Motorradkennzeichen verwendet werden kann.

Für die Schriften sind folgende Normgrößen definiert:

  • Mittelschrift:
    • Schrifthöhe: 75mm
    • Zeichenbreite: 47,5mm
    • Ziffernbreite: 44,5mm
  • Engschrift:
    • Schrifthöhe: 75mm
    • Zeichenbreite: 40,5mm
    • Ziffernbreite: 38,5mm
  • verkleinerte Mittelschrift
    • Schrifthöhe: 49mm
    • Zeichenbreite: 31mm
    • Ziffernbreite: 29mm

Ausnahmegrößen für Nummernschilder

Wie bereits im Teil "Die gängigsten Größen" kurz erwähnt werden Sondergrößen bei Kennzeichen nur geduldet, wenn ein guter Grund vorliegt. Sollten die mitgebrachten Nummernschilder den vorgegebenen Maßen nicht entsprechen, so kann die Zulassungsstelle die Herausgabe einer Plakette verweigern. Kleine, produktionsbedingte Abweichungen deines Kennzeichens werden meistens geduldet, meist jedoch nur in sehr geringem Maße.

Falls dein Fahrzeug aufgrund seiner Bauart nicht genug Platz bietet musst du dich mit deiner Zulassungsstelle ins Gespräch bringen. Meist musst du in diesem Fall von einem anerkannten Gutachter eine Bestätigung besorgen. Hier wird der Gutachter dir bestätigen, dass ein Umbau des Fahrzeuges nicht erlaubt oder aus technischen Gründen nicht möglich ist.

Falls theoretisch ein Umbau möglich wäre, der das Anbringen eines Standard-Kennzeichens möglich macht, so muss dieser Umbau nur durchgeführt werden, wenn die Kosten hierfür weniger als 5% des aktuellen Wertes des Autos sind. In diesem Fall würde der Umbau als "nicht zumutbar" gewertet und die Zulassung mit einem Kennzeichen in Sondergröße genehmigt.