Von: Alexander Bender
12.7.2018

Auto anmelden: Kosten & Kfz-Behörden-Gebühren

Du willst dein Auto anmelden: Kosten, Kfz-Behörden-Gebühren und Co. sind Posten, die du bei deiner Zulassung nicht vergessen solltest. Damit du den Finanzplan im Blick behältst, hat sich der Kennzeichen King heute höchstpersönlich diesem Thema gewidmet. Dieser Blogartikel verschafft dir einen Überblick über die Kfz-Zulassung und die Kosten. Gleichzeitig erfährst du auch, wann es gar nicht notwendig ist, dein Auto umzumelden. Gerade Sparfüchse werden von diesem Blogbeitrag profitieren!

Das Wichtigste rund um Kfz-Behörden-Gebühren auf einen Blick:
  • Deutschlandweit ähnliche Gebühren
  • Ausnahme: spezifische Services, bspw. Rotes Kennzeichen
  • Seit 01.01.2015 ist Ummelden beim Umzug nicht mehr notwendig

Übersicht:

Kfz-Zulassung: Kosten und Unterlagen im Fokus

Bevor du in die Zulassungsstelle deines Vertrauens hineinspazierst, solltest du zunächst checken, ob du wirklich alle notwendigen Unterlagen dabei hast, die für die Zulassung deines Fahrzeuges notwendig sind. Zu den Basics, die immer gefordert sind, gehören folgende Dokumente:

  • eVB-Nummer: elektronischer Nachweis deiner Kfz-Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder II (Fahrzeugbrief)
  • Gültiger HU-Nachweis
  • Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen können weitere Nachweise erforderlich sein, je nachdem welche Nummernschilder du beantragen willst. Willst du beispielsweise einen Antrag auf H-Kennzeichen stellen, benötigst du ein Oldtimer-Gutachten von einer legitimierten Prüfstelle. Elektroautos brauchen einen Herstellernachweis, um das E-Kennzeichen zugeteilt zu bekommen.

So weit so gut – du hast alles beisammen und willst nun dein Auto anmelden, abmelden oder ummelden? Dann kannst du schon mal beruhigt sein. Denn: Überall in Deutschland sind die Kfz-Behörden-Gebühren recht ähnlich – das regelt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) . Jetzt kommt das große Aber: Wenn du da einmal hineinschaust, wirst du merken, wie viele Eventualitäten es geben kann, die allesamt einen Preisunterschied machen:

  • Entscheidung über die Zuteilung von roten Nummernschildern 25,60 bis 205 €
  • Umschreiben mit und ohne Halterwechsel 27 €
  • Zuteilung mit farbigem Landeswappen 1,20 €, ohne farbiges Wappen 0,70 €

Du siehst: Schon kleine Unterschiede können eine mehr oder weniger große Kostendifferenz ausmachen. Deswegen nennt dir der Kennzeichen King in diesem Artikel nur einen Kostenrahmen – nagle ihn also nicht auf Heller und Pfennig fest. Und noch etwas: Vergiss nicht, dass du auch Kfz-Steuer bezahlen musst. Wenn du willst, kannst du online bereits die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer herunterladen und ausfüllen, was dir letztendlich wertvolle Zeit in der Zulassungsstelle spart.

Auto anmelden: Kosten auf einen Blick

Der häufigste Grund, warum man die Zulassungsbehörde aufsucht, ist die Anmeldung eines Autos. Dies musst du persönlich durchführen oder du schickst eine Vertretung – dann solltest du aber keineswegs vergessen, eine Vollmacht auszustellen, diese zu unterschreiben und eine Kopie deines Personalausweises beizulegen.

Wichtig: Wenn du die Kosten beim Auto Anmelden in den Fokus nimmst, musst du wissen, dass hierbei zwischen einem Neuwagen und einem Gebrauchtwagen unterschieden wird. Denn: Um das neue Kraftfahrzeug anzulegen, sind andere administrative Schritte notwendig, als wenn ein gebrauchtes Auto schon über die notwendigen Dokumente verfügt.

Willst du ein brandneues Auto oder ein Motorrad frisch aus dem Werk anmelden, musst du mit Kosten in Höhe von etwa 27 € rechnen. Bei einem Gebrauchtwagen sieht das hingegen etwas anders aus:

  • Innerhalb des Zulassungsbezirkes: etwa 11 €
  • Innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel: etwa 18 €
  • Außerhalb Zulassungsbezirk: etwa 26 €
  • Außerhalb Zulassungsbezirk mit Wechsel des Halters: etwa 28 €

Auto ummelden: Kosten und Wissenswertes

Was ist denn nun die Anmeldung und was die Ummeldung? Im Prinzip meldest du beide Male ein Kfz auf dich an – als „Ummeldung“ wird die Tatsache beschrieben, wenn sich in Bezug auf das Kraftfahrzeug etwas ändert. Gemeint sind damit unter anderem die folgenden Änderungen:

  • Adresse des Halters
  • Änderung der Fahrzeugklasse
  • Verringerung der Höchstgeschwindigkeit

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bezeichnet solche Dinge als „Mitteilungspflichten bei Änderungen“ – diese müssen der zuständigen Zulassungsbehörde „unverzüglich“ mitgeteilt werden.

Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Jüngling Tom hat ein Gefährt, das ohnehin die ganze Zeit von seiner holden Maid Sabine in Benutzung ist. Die beiden entschließen sich, den Wagen auf Sabine zuzulassen. Sie muss nun das Gefährt ummelden: Der Halter ändert sich. In Sabines Fall – die mit ihrem Gatten im gleichen Haus wohnt – ändert sich die Adresse jedoch nicht.

Wenn du einen Wagen auf dich ummelden lassen willst und dich gleichzeitig dazu entscheidest, noch ein Wunschkennzeichen zu beantragen, musst du ebenfalls mit gesonderten Kosten rechnen. Egal, ob du online, via Telefon oder vor Ort reservierst, belaufen sich die Wunschkennzeichen-Kosten auf 12,80 €. Dieser Preis setzt sich aus der Verwaltungsgebühr 10,20 € und der Reservierungsgebühr 2,60 € zusammen. Das ist übrigens deutschlandweit einheitlich.

Autokennzeichen beim Umzug mitnehmen – geht das?

Apropos Auto ummelden und Kosten – wenn du umziehst, musst du natürlich das Fahrzeug ummelden. Wobei du den einen oder anderen Euro sparen kannst, ist bei der Anschaffung von neuen Autokennzeichen. Seit dem 1. Januar 2015 musst du nämlich keine neues Nummernschild anschaffen, wenn du in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis umziehst. Einzige Voraussetzung hierfür: Dein Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Umzuges zugelassen.

Beispiel:

Jüngling Tom und Sabine ziehen von München nach Hamburg. In der Zulassungsstelle der Hansestadt möchten Sie die Zulassungsbescheinigung umschreiben lassen. Der zuständige Beamte weist sie auf Folgendes hin: Neue Schilder mit der Stadtkennung „HH“ sind nicht notwendig. Das bedeutet, dass Sabine und Tom in Hamburg wohnen können und weiterhin mit Fahrzeugnummern aus München („M“) umherfahren dürfen.

Ist dein Wagen jedoch abgemeldet, so musst du dir ein neues Landkreis- bzw. Stadtkennzeichen zuteilen lassen. Wenn du willst, kannst du das natürlich immer tun – nur dann kommen als zusätzlicher Kostenpunkt noch die Autoschilder hinzu, die du bei Kennzeichenking.de natürlich preiswert bestellen kannst.

Sonstige Kfz-Behörden-Gebühren: Das musst du wissen

Es gibt noch weitere Gebühren, die auf dich warten, und zwar, wenn du dein Auto, dein Zweirad oder deinen Lkw mit Sonderkennzeichen zulassen willst. Dazu zählen die Folgenden:

  • Kurzzeitkennzeichen: ca. 13,10 €
  • Saisonkennzeichen: ca. 27,10 € bis 53,70 €
  • Oldtimerkennzeichen: ca. 41 €

Einen Sonderfall stellen die roten Autoschilder dar: Die sogenannten Händlerkennzeichen sind ausschließlich Gewerbetreibenden vorbehalten. Die Gebühr für die Erteilung variiert massiv, sodass Werkstätten, Prüfstellen und eben Händler mit Kosten zwischen 26 € und 205 € rechnen müssen. Sinnvoll ist es, bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorab anzufragen, bevor schließlich das teure Erwachen droht.

Was ebenfalls mit Kosten verbunden ist, ist der Verlust von bestimmten Dokumenten. Wenn du beispielsweise einen neuen Fahrzeugschein brauchst, weil du den alten verloren hast, musst du mit Zusatzkosten von etwa 45 € rechnen.

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