Von: Alexander Bender
25.6.2018

Grünes Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die von der Steuer befreit sind

Ein grünes Kennzeichen sieht man häufig an landwirtschaftlichen Maschinen: Ob Traktor, Anhänger oder ein riesiger Mähdrescher – oftmals prangen die farbigen Nummernschilder an diversen Nutzfahrzeugen. Wer sich jedoch aufmerksam im Straßenverkehr bewegt, hat vielleicht schon einmal ein farbiges Kennzeichen an einem LKW gesehen. In diesem Artikel erklärt dir der Kennzeichen King höchstpersönlich, was es mit den Fahrzeugnummern auf sich hat, wer sie nutzen darf und was alles für die Zulassung vonnöten ist. Freu dich auf einen fundierten Bericht mit einem Hauch von königlicher Expertise!

Das Wichtigste rund das grüne Kennzeichen in aller Kürze:

  • Kein Fahrzeugtyp vorgeschrieben: für Autos, LKW, PKW, Stapler und forst- und landwirtschaftliche Maschinen, Selbstfahrer, Kräne etc.
  • Privileg: Befreiung von der Steuerpflicht
  • Voraussetzung: Nachweis bestimmter Nutzungszwecke
  • Zuteilung durch zuständige Zulassungsbehörde
  • Kosten: Verwaltungsgebühr ab 26,80 €

Übersicht:

Warum eigentlich ein grünes Kennzeichen?

Zivilkennzeichen – also die mit schwarzer Schrift auf weißem Untergrund – sind die am meisten verbreiteten Fahrzeugkennzeichen in Deutschland. Es gibt aber auch andere spezielle Kfz-Kennzeichen. Diese sind in aller Regel an optischen bzw. farbigen Merkmalen zu erkennen. Die bekannten roten Nummernschilder für Händler lassen sich beispielsweise durch die rote Schrift identifizieren. Ein grünfarbiges Kennzeichen verfügt – wie der Name bereits vermuten lässt – über grün aufgeprägte Lettern. Was den beiden farbenfrohen Nummernschildern gemein ist, sind bestimmte Privilegien, die der Halter des Fahrzeugs genießt. Bei den grünen Fahrzeugkennzeichen ist das eine Befreiung von der Steuer.

Das weiß der Kennzeichen King : Da die Kfz-Steuer in Deutschland maßgeblich nach der Motorgröße bemessen wird, macht es sich gerade bei großmotorigen Fahrzeugen bezahlt, auf eine Befreiung von der Steuer zu setzen. Dafür müssen jedoch bestimmte Kriterien eingehalten werden, denn nicht jeder hat die Option, beim Zoll oder beim Finanzamt eine Steuerbefreiung zu beantragen.

Wann eine solche steuerliche Befreiung in Anspruch genommen werden kann, regelt das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) in Paragraf 3 . Damit du dir den langen Gesetzestext nicht komplett durchlesen musst, findest du hier eine Übersicht über die gängigen Steuerbefreiungen. Die Halter dieser Fahrzeuge können nach Ermessen von der Kfz-Steuer befreit werden:

  • Behördliche und staatliche Wagen, die im Dienst der Bundeswehr, der Polizei und der Zollverwaltung oder von der Kommune genutzt werden
  • (Zug-)Maschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • LKW, die land- und forstwirtschaftliche Güter transportieren oder der Forst- und Landwirtschaft zuarbeiten
  • Fahrzeuge von gemeinnützigen oder mildtätigen Vereinen und Organisationen
  • Anhänger ausschließlich für Sportzwecke (z. B. Pferdesport)
  • Wohnwagen sowie Zugmaschinen für das Schaustellergewerbe
  • 9-Sitzer-Kleinbusse unter bestimmten Bedingungen (regelmäßige Fahrten)

Du siehst: Grüne Schilder und die damit verbundene Steuerbefreiung können zwar im Zusammenhang mit Landwirtschaft stehen – muss es aber nicht. Auch bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise das Schaustellergewerbe, oder gemeinnützige Organisationen können von der Steuerbefreiung profitieren.

Grünes Kennzeichen: Was darf transportiert werden?

Im Gesetz finden sich spezielle Angaben zu den Waren, die mit einem Fahrzeug mit grünfarbigen Nummern transportiert werden dürfen. Neben den eher generell formulierten Informationen rund um die landwirtschaftlichen Transportgüter stehen im Gesetzestext auch explizite Produktnamen, so beispielsweise die folgenden:

  • Milch
  • Magermilch
  • Molke
  • Rahm

Ansonsten hält es der Gesetzgeber eher allgemein und nicht nur auf die Landwirtschaft beschränkt. Den Transportgütern wird unter Umständen gar keine Beachtung geschenkt. Das ist laut KraftStG dann der Fall, wenn Wagen oder Fahrzeuge „ausschließlich für die Zustellung und Abholung von Behältern […], von auswechselbaren Aufbauten oder von Kraftfahrzeuganhängern verwendet werden, die im Vor- oder Nachlauf im kombinierten Verkehr

  1. Schiene/Straße zwischen Be- oder Entladestelle und nächstgelegenem geeigneten Bahnhof oder
  2. Binnenwasserstraße/Straße zwischen Be- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern Luftlinie gelegenen Binnenhafen oder
  3. See/Straße mit einer Seestrecke von mehr als 100 Kilometern Luftlinie zwischen Be- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern Luftlinie gelegenen Seehafen

befördert worden sind oder befördert werden.“

Das bedeutet, dass Lastkraftwagen oder sonstige Nutzfahrzeuge auch für oben genannte kürzere Strecken im kombinierten Verkehr eingesetzt werden dürfen. Landwirtschaftliche Zwecke können der Grund für eine Steuerbefreiung sein, es gibt aber weitaus mehr Geltungsbereiche für grüne Kennzeichen als die land- und forstwirtschaftlichen.

Interessant ist, dass das KrafStG zwar die Voraussetzungen regelt, wann ein Fahrzeug steuerbefreit ist – dennoch gibt es gerade für die Landwirtschaft bundesweit einige Abweichungen, die sich von Region zu Region unterscheiden. Ein Grundkriterium für die Erteilung von grünfarbigen Schildern für land- und fortwirtschaftliche Zwecke ist jedoch die Bewirtschaftung von mindestens 2 Hektar Land.

Pflichten und Auflagen für die Nutzung der farbigen Nummernschilder am Fahrzeug

Wie bereits erwähnt, genießen die Halter von einem Fahrzeug, das mit steuerbefreiten Nummern fährt, besondere Privilegien. Aber diese gehen natürlich auch mit einigen Pflichten einher: Wichtig ist, dass auch wirklich die vorgesehenen Zwecke eingehalten werden. Wer einen Laster mit landwirtschaftlicher Zulassung sein Eigen nennen darf, sollte also in keinem Falle gewerbliche Transporte von beispielsweise Schotter durchführen. Bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen muss der Fahrer immer den vorgesehenen Nutzungszweck nachweisen können.

Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Jüngling Tom möchte seinen Garten endlich mit Erde auffüllen. Dafür hat er sich zehn Kubikmeter Erde besorgt, die jetzt noch in seinen Garten gebracht werden müssen. Er fragt seinen Kumpel, ob er sich den landwirtschaftlichen Hof-LKW ausleihen kann. Der Kumpel ist gar nicht begeistert. Denn: Normalerweise werden mit Laster landwirtschaftliche Güter wie Getreide und Zuckerrüben transportiert. Für eine Fahrt, die vom vorgesehenen Nutzungszweck – also vom Transport landwirtschaftlicher Produkte – abweicht, ist der Lastkraftwagen nicht vorgesehen.

Das rät der Kennzeichen King: Im Zweifel solltest du dir vor der Nutzung der besonderen Nummernschilder genau überlegen, ob du wirklich eine Fahrt durchführst, wie sie im genannten Gesetz beschrieben wird und wofür speziell das von dir genutzte Fahrzeug steuerbefreit ist. Falls nicht, könnte das den Halter des Kraftfahrzeugs in Schwierigkeiten bringen und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – aufgrund von Steuerhinterziehung.

Grüne Schilder beantragen: So geht’s

Wer die Autoschilder mit der grünen Aufprägung führen möchte, muss bei der Zulassungsstelle vor Ort den Antrag darauf stellen. Dafür muss zunächst ein Nachweis erbracht werden, dass das Kraftfahrzeug von der Steuer befreit ist. Eine entsprechende Bescheinigung stellen der Zoll oder das zuständige Finanzamt aus. Einen Antrag auf die Steuerbefreiung nach Paragraf 3, Nr. 7 des KraftStG gibt es auch online: Diesen musst du nur ausdrucken, wahrheitsgemäß ausfüllen und der zuständigen Behörde zukommen lassen.

Wurde deinem Steuerbefreiungsantrag stattgegeben, kann es auch schon losgehen. Beim Zulassungsamt deines Vertrauens werden die Fahrzeugkennzeichen mit der farbigen Prägung beantragt. Wie bei jeder anderen Fahrzeugzulassung auch, benötigst du alle relevanten Dokumente, die mit dir und deinem Wagen in Verbindung stehen .

Ebenfalls von großer Relevanz ist die Versicherungsbestätigung. Auch wenn Wagen mit grüner Nummer steuerbefreit sind, heißt das nicht, dass auch die Versicherungspflicht entfällt. Wie alle motorisierten Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, musst du bei deiner Versicherungsgesellschaft eine eVB-Nummer anfragen. Diese wird dir normalerweise einfach nach einem Anruf, einer E-Mail oder einem Fax zugeteilt. Und wie immer gilt: Achte darauf, dass alle notwendigen Papiere gültig sind.

Auf einen Blick: Diese Unterlagen brauchst du in der Zulassungsbehörde:

  • Bestätigung der Steuerfreiheit
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsschein Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • ggf. Vollmacht
  • Sonderregelungen für Firmen und Vereine (am besten beim Zulassungsamt anrufen)

Die Optik: So sehen die farbigen Fahrzeugschilder aus

Das augenfälligste Merkmal der steuerbefreiten Fahrzeugkennzeichen ist natürlich die Farbe der Aufprägung: Grün. Ansonsten sind die Sondernummern mit den klassischen Autonummernschildern identisch. Das bedeutet, dass sich alle Kennzeichendetails auch auf den farbigen Schildern wiederfinden lassen. Von links nach rechts sind das die folgenden Elemente:

Grüne Kennzeichen Aussehen
  • Eurofeld : Hierbei handelt es sich um einen blauen Streifen, in dessen Inneren die Eurosterne sowie der Buchstabe „D“ für Deutschland auffallen.
  • Zulassungsbezirk : Je nach Region, Stadt oder Landkreis ist das eine ein- bis dreistellige Buchstabenkombination, die auch auf den amtlichen Zivilkennzeichen zu finden ist.
  • Plakette : Die Stempelplakette der Zulassungsstelle ist hier ebenso vertreten wie die AU- und HU-Plakette
  • Buchstabenkombination : Danach folgt – wie bei anderen amtlichen Nummernschildern auch – eine Buchstabenreihe.
  • Zahlenkombination : Das Schild schließt mit einer Zahlenkombination von bis zu maximal drei Ziffern.

Ein grünes Kennzeichen mit Wunschkennzeichen kombinieren – geht das? Kurz und knapp: Ja, das ist auf einem Nummernschild ohne Weiteres möglich. Du kannst also einfach die Verfügbarkeit prüfen und dir dann Autokennzeichen reservieren , ganz egal, ob schwarze oder grünfarbige Nummern.

Diskutiere mit: Hast du bereits Erfahrung mit grünen Nummernschildern – wenn ja, welche?

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