Von: Khoi Doan
18.9.2018

Motorradführerschein & Führerschein Klasse A: Kosten

Die unglaubliche Kurvenlage genießen und eine atemberaubende Beschleunigung spüren: All das geht, wenn du den Motorradführerschein hast. In diesem Blogartikel widmet sich der Kennzeichen King höchstpersönlich dem Thema Motorradfahrerlaubnis. Du liest hier nicht nur, welche Motorradführerscheinklassen es gibt, sondern auch, welche Zweiräder du damit fahren darfst und welche Kosten auf dich zukommen. Freu dich auf jede Menge königliche Expertise!

Das Wichtigste rund um den Motorradführerschein auf einen Blick:
  • Es gibt verschiedene Führerscheinklassen: Klasse A, A1, A2 und AM
  • Ab 24 Jahren ist der Direkteinstieg möglich
  • Mindestalter variiert je nach Klasse
  • Erleichterungen je nach Vorbesitz einer bestimmten Führerscheinklasse
  • Pflicht: theoretische und praktische Prüfung

Überblick:

Motorradführerschein: Das sind die Motorrad Führerscheinklassen

Wie bei jeder Fahrerlaubnis ist es auch beim Motorradführerschein notwendig, eine Prüfung abzulegen. Damit du weißt, welches motorisierte Zweirad du überhaupt fahren darfst, hat dir der Kennzeichen King – abseits seiner Kernkompetenz Nummernschilder – alle verschiedenen Klassen auf einen Blick zusammengefasst. Unterhalb von der Tabelle findest du auch noch einmal ausführliche Informationen rund um die verschiedenen A-Klassen.

AM Roller 16 (Ausnahmen möglich) Maximal 50 ccm³ oder 4 kW
A1 125 ccm³ 16 Max. 125 ccm³ oder 11 kW
A2 Gedrosselte Motorräder 18 Max. 35 kW
A Alle Krafträder 24 Keine Einschränkungen

Führerscheinklasse

Was ist das?

Mindestalter

Vorgaben

AM

Roller

16 (Ausnahmen möglich)

Maximal 50 ccm³ oder 4 kW

A1

125 ccm³

16

Max. 125 ccm³ oder 11 kW

A2

Gedrosselte Motorräder

18

Max. 35 kW

A

Alle Krafträder

24

Keine Einschränkungen

AM: Das musst du wissen

Der Führerschein für die Klasse AM wurde erst mit einer Modifizierung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Jahr 2013 eingeführt. Durch diese Änderung der Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder sollten EU-weit Missverständnisse bei der Anerkennung des Moped-Führerscheins verhindert werden.

Das Interessante dabei: Mit der AM-Fahrerlaubnis darfst du nicht nur motorisierte Zweiräder bewegen, sondern auch dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und leichtere vierrädrige Fahrzeuge (Quads). Dabei gibt es aber zahlreiche Vorgaben:

· Zweirädrige Kraftfahrzeuge: Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h haben. Ebenfalls darf die Leistung nicht mehr als 4 Kilowatt (kW) betragen. Der Hubraum darf 50 ccm³ nicht überschreiten.

· Dreirädrige Kleinkrafträder: Sie dürfen nicht mehr als 45 km/h fahren und nicht mehr als zwei Sitzplätze haben. Auch spielt das Gewicht eine Rolle: Die Leermasse darf 270 kg nicht überschreiten. Je nach Motorart (Selbstzünder 500 ccm³, Fremdzünder: 50 ccm³) spielt auch die Motorgröße eine Rolle.

· Quads: Auch hier ist die Nutzleistung von Belang. Sie darf bei Straßen-Quads 4 Kilowatt nicht überschreiten, bei Leichtkraftfahrzeugen sind es 6 Kilowatt. Die maximale Leermasse muss unter 425 kg liegen, zudem darf die Maximalgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h betragen. Die Motorgrößen der Kleinkrafträder gelten auch bei Quads.

Du siehst: Je nachdem, was du fahren willst, solltest du genau überlegen, welche Fahrerlaubnis du nun brauchst. In einer Fahrschule kannst du dich dazu eingehend beraten lassen.

A1: Das ist wichtig

Die Vorgaben, die für den A1-Schein wichtig sind, sind weniger komplex. Früher noch bekannt als „80er-Führerschein“, danach als „125er-Führerschein“ wird er nun A1 genannt. Worum es sich dabei handelt? Um ein kleines Motorrad, das bestimmte Rahmenbedingungen nicht überschreiten darf. Das ist zum einen der Hubraum, der maximal 125 ccm³ einnehmen darf.

Auch die Motorleistung unterliegt einer Regulierung von 11 Kilowatt, was meistens anhand einer integrierten Drossel erreicht wird. Neben Motordrosseln gibt es unter anderem auch Gashahn-Drosseln, die verhindern, dass die vorgeschriebene Motorleistung überschritten wird. Interessant dabei: Die Leistung muss auch in einem bestimmten Verhältnis zum Leergewicht stehen: Pro Kilogramm dürfen nicht mehr als 0,1 Kilowatt Leistung wirken.

Gut zu wissen: Mit dem kleinen Motorradführerschein darfst du auch Trikes mit einer Motorleistung bis zu 15 Kilowatt fahren.

A2: Infos im Blick

Der A2-Schein ist die Vorstufe vom „richtigen“ Motorrad. Wer den A2-Führerschein macht, muss mindestens 18 Jahre alt sein – darf danach aber noch nicht auf alle motorisierten Zweiräder steigen. Das bedeutet: Die Leistung der Krafträder, die mit der Fahrerlaubnis bewegt werden können, darf 35 Kilowatt nicht übersteigen. Außerdem muss wieder das Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung passen: Es darf 0,2 Kilowatt pro Kilogramm nicht überschreiten.

Das Praktische: Es gibt die Möglichkeit, die Führerscheine einfach zu erweitern. War früher noch einmal ein separater Besuch in der Fahrschule notwendig, wenn du von 125er auf das „richtige“ Motorrad umsteigen wolltest, ist das jetzt nicht mehr der Fall. Denn: Von A1 auf A2 und von dort auf A kommst du unter folgenden Voraussetzungen:

· Besitz des jeweiligen Führerscheins von jeweils 2 Jahren

· Ablegen nur von der praktischen Prüfung

Wer nicht die kompletten zwei Jahre warten will, weil zum Beispiel das Mindestalter schon erreicht wurde, der kommt in den Genuss eines weiteren Benefits: In der Fahrschule muss die Ausbildung nicht komplett durchlaufen werden, die Fahrschüler können mit einer reduzierten Stundenzahl an Sonderfahrten zur Fahrprüfung antreten. Mitunter lässt sich die theoretische Prüfung komplett aussparen.

Motorradführerschein A: Welche Motorräder darf ich fahren?

Jetzt geht es aber an den richtigen Zweiradführerschein: Den A Führerschein. Mit diesem darfst du alle motorisierten Zweiräder fahren: Von der chilligen Harley über die Supersportler mit 1000 ccm³ bis hin zur Tourenmaschine für unvergessliche Fahrten durch die Alpen.

Wie bereits angedeutet, kannst du von A2 auf A vereinfacht „upgraden“, wenn du zwei Jahre wartest. Das bedeutet: Hast du bereits Zweiraderfahrung und den A2-Führerschein gemacht, kannst du nach entsprechender Prüfung bereits im Alter von 20 Jahren alle möglichen Zweiräder bewegen.

Du hast auch die Möglichkeit, den Motorradführerschein direkt zu machen, ohne dass du vorher schon jemals auf einem Motorrad gesessen warst. Die Voraussetzung hier: Du musst mindestens 24 Jahre alt sein. Der Gesetzgeber nimmt nämlich an, dass du dann die Reife und Erfahrung mitbringst, die nötig ist, um ein Zweirad mit enormer Leistung fahren zu können. Damit du dich schon mal an die Beschleunigung gewöhnst, ist es in der Fahrschule Pflicht, die Prüfung und den Praxisunterricht auf einem Zweirad mit 44 Kilowatt zu absolvieren.

Häufig gestellte Fragen rund um den Motorrad Führerschein

Alle wichtigen Informationen rund um deutsche Führerscheine regelt hierzulande das Straßenverkehrsgesetz. Damit du dir die Lektüre des Gesetzes sparen kannst, beantwortet dir der Kennzeichen King alle wichtigen Fragen rund um die Motorradfahrerlaubnis.

Welcher Motorradführerschein mit 18 möglich?

Im Alter von 18 Jahren kannst du nicht nur den Autoführerschein machen, sondern auch den A2-Führerschein. Du darfst damit dann Zweiräder fahren, deren Leistung nicht mehr als 35 Kilowatt beträgt.

Was kostet der A Führerschein?

Wenn du dich für den „großen“ Zweiradführerschein interessierst, kommt es darauf an, ob du bereits den A2 Führerschein gemacht hast. Ist das der Fall, hast du nicht nur mehr Fahrerfahrung und benötigst naturgemäß weniger Fahrstunden – was dir bares Geld spart. Wenn du im Vorbesitz eines anderen Motorradführerscheins bist, kannst du eine weitere Prüfung mit reduzierter Stundenzahl ablegen und dir unter Umständen den Theorieunterricht oder Sonderfahrten sparen. Rechnen kannst du mit einer Gebühr von 1.000 bis 1.700 € – je nach Fahrschule und individueller Erfahrung.

Welche Unterlagen benötige ich für den Führerscheinantrag?

Wenn du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis stellst, musst du zwei Dokumente beilegen. Das ist zum einen die Bescheinigung vom Sehtest. Den Sehtest kannst du beim Optiker oder beim Augenarzt machen. Zum anderen brauchst du den Nachweis, dass du einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hast. Den kannst du zum Beispiel beim Roten Kreuz absolvieren. Die Gebühr ist immer etwa gleich.

Wie setzt sich die Ausbildung in der Fahrschule zusammen?

Wie bei einem anderen Führerschein auch, musst du bei den Motorrad Klassen zunächst Theoriestunden ablegen. Danach steht die theoretische Prüfung an. Zeitgleich kannst du in aller Regel bereits praktische Erfahrung sammeln: Das geht bei Stadtfahrten und sogenannten Sonderfahrten – das sind die Autobahnfahrt, die Nachtfahrt und die Überlandfahrt.

Diskutiere mit: Willst du auch den Zweiradführerschein machen – oder bist du bereits im Besitz der Fahrerlaubnis? Wie auch immer: Wenn du noch ein Wunschkennzeichen bestellen willst, zum Beispiel ein Wunschkennzeichen für Essen, dann schau doch mal vorbei!

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