Von: Khoi Doan
10.11.2018

EU Führerschein: Europäischer & polnischer Führerschein

Der EU Führerschein: Ganz abseits von Nummernschildern widmet sich der Kennzeichen King heute höchstpersönlich dem Thema Europäische Führerscheinkarte. In diesem Blogartikel liest du alles rund um die Fahrerlaubnis im praktischen Scheckkartenformat: Seit wann gibt es den EU-Führerschein? Was zeichnet ihn aus und musst du deinen alten Schein womöglich umtauschen? Freu dich auf jede Menge königliche Expertise – los geht’s!

Führerschein EU: Das Wichtigste in aller Kürze

· Seit 1. Januar 1999 gibt es den Schein im Scheckkartenformat

· Mit der zweiten Führerscheinrichtlinie wurden auch die Klassen umgestellt

· Seit 2013 haben Führerscheine beschränkte Gültigkeit (15 Jahre)

· Umtausch des Führerscheins: 24 €

Übersicht

EU-Führerschein im Detail: Das musst du wissen

Die Europäische Union (kurz: EU) hat nicht nur einen gemeinsamen Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung. Auch in anderen Bereichen sind die einzelnen Mitgliedstaaten der EU und ihre Behörden eng zusammengewachsen – so zum Beispiel im Straßenverkehr. Das macht sich nicht nur an der sogenannten Freizügigkeit (also offenen Grenzen) bemerkbar, sondern eben auch an den Führerscheindokumenten an sich. Im Rahmen der EU-weiten Führerscheinrichtlinien haben die Mitgliedstaaten der EU versucht, die Dokumente und Standards auf einen einheitlichen und vergleichbaren Stand zu bringen.

Europäische Führerscheinrichtlinien und ihre Änderungen

Das wichtigste Datum ist in diesem Zusammenhang der 01. Januar 1999. Pünktlich zum Beginn des neuen Jahres wurden keine rosa Fahrerlaubnisse mehr erteilt, sondern kleine Plastikführerscheine im praktischen Scheckkartenformat. Die dritte Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006), die in den Jahren von 2009 und 2013 in Deutschland umgesetzt wurde, hat hier nochmals nachgebessert. Enthalten sind in der gesetzlichen Vorgabe:

· Mindestvoraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis

· Regelungen zum Schutz gegen Führerscheinfälschungen

· Vorgaben zu ärztlichen Untersuchungen und Tests

Seit der dritten Führerscheinrichtlinie ist der EU-Kartenführerschein, wie er aktuell noch heute ausgestellt wird, der Standard. Der Grund: Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts und der Bundesdruckerei waren bis 2013 mehr als 100 unterschiedliche Fahrerlaubnisdokumente im Umlauf. Durch einheitliche Führerscheindokumente sollte diese Zahl massiv eingegrenzt werden. Auch der europäische „Führerscheintourismus“ sollte so eingedämmt werden.

Wie kann ich den EU-Führerschein verlängern?

Mit der dritten Führerscheinrichtlinie geht noch eine weitere Besonderheit einher: Die Führerscheine sind nicht mehr unbeschränkt gültig, sondern nur noch 15 Jahre lang. Das bedeutet, dass sie nach dem genannten Zeitraum immer wieder neu beantragt werden müssen. Doch keine Sorge: Für die Neuausstellung des Führerscheins musst du nicht noch einmal die Schulbank in der Fahrschule drücken.

Vielmehr handelt es sich um eine administrative Geschichte: Du gehst zur zuständigen Führerscheinbehörde, legst deinen alten Schein und ein neues Passfoto vor und erhältst einen neuen Kartenführerschein. Hierfür solltest du Verwaltungsgebühren von 35 € einplanen. Diese Verlängerung dient dazu, dass das Foto sowie der Name auf dem Kartenführerschein regelmäßig erneuert bzw. aktualisiert werden. Auch Angaben wie Wohnsitz etc. werden so auf dem aktuellen Stand gehalten.

Anders verhält sich das hingegen bei Fahrerlaubnisklassen, die beispielsweise nur beschränkt gültig sind. Die Führerscheinklassen C (Lkw) und D (Bus) müssen zum Beispiel nach fünf Jahren wieder erneuert werden. Eine Prüfung ist hierfür ebenfalls nicht notwendig – allerdings eine ärztliche Bescheinigung, in der ein Arzt bestätigt, dass der Führerscheininhaber auch weiterhin dazu fähig ist, bestimmte größere Fahrzeuge zu steuern.

Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat: Diese Infos findest du auf dem Schein

Das praktische am Kartenführerschein: Er passt bequem in nahezu jedes Portemonnaie und reiht sich neben Bankkarte und Krankenkärtchen gut in die Geldbeutelfächer ein. Trotz seiner im Vergleich zum rosa Schein geringen Größe sind auf der Fahrerlaubniskarte zahlreiche Informationen zum Führerscheininhaber bzw. zu den Fahrerlaubnisspezifikationen zu finden. Die Vorderseite des Scheins verfügt über Nummern, die EU-weit einheitliche Infos beinhalten:

1. Name

2. Vorname

3. Geburtsdatum und Geburtsort

4a. Datum der Ausstellung des Führerscheins

4b. Ablaufdatum

4c. Ausstellende Behörde

5. Führerscheinnummer

7. Unterschrift des Führerscheininhabers

Die Ziffer 6 ist ausgespart, kann aber mit dem Bild vom Führerscheininhaber gleichgesetzt werden. Auch auf der Rückseite finden sich spezifische Ziffern, so die folgenden:

9. Fahrerlaubnisklassen

10. Datum, wann die jeweilige Klasse erworben wurde

11. Gültigkeit, wenn Fahrerlaubnisklassen befristet sind

12. Beschränkungen durch Schlüsselnummern sowie sonstige Angaben

Wer seinen Schein nach dem 19.01.2013 ausgestellt bekommen hat, erhält automatisch das neue EU-einheitliche Führerscheinformat.

Alter Führerschein: Umtauschen – so geht’s

Wenn du dich jetzt fragst, ob du deinen alten Lappen irgendwann umtauschen musst, bist du an dieser Stelle richtig. Der Stichtag bzw. das „Stichjahr“ ist das Jahr 2032 – bis dahin müssen alle deutschen Scheine zwingend der EU-Vorgabe bzw. dem einheitlichen Standard entsprechen.

Für den Umtausch eines alten Fahrerlaubnisscheins in den neuen Kartenführerschein brauchst du folgende Dinge:

· Passfoto (Achtung, biometrisches Format!)

· Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

· Alte Fahrerlaubnisbescheinigung

Bist du noch im Besitz eines rosa oder gar eines grauen Lappens, so benötigst du außerdem eine Bescheinigung der Führerscheinstelle. Diese sogenannte Karteikartenabschrift darf nicht älter als sechs Wochen sein. Auf ihr wird bestätigt, dass du wirklich berechtigt bist, bestimmte Fahrerlaubnisklassen zu fahren. Die Abschrift dient also einer weiteren Rückversicherung.

Euro Führerschein: Was hat sich mit dem EU Führerschein geändert?

Wie du im Blogbeitrag „Führerschein Klasse 3: Was darf ich fahren“ nachlesen kannst, gingen mit der Umstellung auf die Führerscheine im Scheckkartenformat auch weitreichende Änderungen einher, was die Fahrerlaubnisklasse betrifft. Die Klassen, die ehemals durch Nummern unterschieden wurden, sind nun europaweit vereinheitlicht. Das Unterscheidungsmerkmal sind nicht mehr Ziffern, sondern Buchstaben bzw. Buchstaben- und Ziffernkombinationen. Die genauen Umschlüsselungen kannst du in der nachfolgenden Tabelle nochmals in Augenschein nehmen:

Alte Führerschein­klassen

Klasse im EU-Scheckkarten­schein

1

A

1a

A2

1b

A1

2

C und CE

3

B, BE, C1 und C1E (mitunter auch A1, AM und L)

4

AM

5

L


Wichtig ist Folgendes: Die oben genannten Entsprechungen solltest du immer auch unter Berücksichtigung deines Geburtsdatums ansehen. Denn: In Deutschland wurde – noch bevor es im Jahr 1999 die Führerscheinrichtlinie gab – schon einmal umgestellt. Vom grauen „Lappen“ auf den rosa Führerschein. Auch dabei haben sich die Führerscheinklassen bzw. die Fahrberechtigungen geändert. In aller Regel ist es so: Je früher jemand geboren ist, desto umfassendere Fahrberechtigungen hat er.

In puncto Anhänger hat sich auch eine Änderung ergeben. So werden Anhängerklassen immer mit einem E gekennzeichnet. Auto und Anhänger wäre BE, selbiges gilt für Lkw (CE) oder Bus (DE).

Im Blogbeitrag zum Mofa-Führerschein erfährst du außerdem, dass Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gar keine Mofa-Fahrerlaubnis benötigen, um ein Mofa offiziell im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Der Grund: Vor dem 01. April 1980 gab es die Mofaerlaubnis gar nicht. Wer vorher also schon seinen Lappen in der Tasche hatte, hat den Mofaführerschein schon inklusive.

MPU: Polnischer Führerschein oder tschechischer Führerschein als Alternative?

Der EU-Führerschein wird auch immer wieder im Kontext der medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) erwähnt. Denn: Wer in Deutschland durch Verkehrsdelikte oder Straftaten im Straßenverkehr auffällt, muss nicht selten die Fahrtauglichkeitsuntersuchung absolvieren. Meistens ist mit der Fahrerlaubnisuntersuchung auch eine Sperrfrist verbunden, in welcher Betroffene die Fahrerlaubnis entzogen bekommen.

Da die Untersuchung mit großem finanziellen und auch zeitlichen Aufwand verbunden ist (das kannst du auch im Blogbereich MPU: Tipps und Tricks für den Idiotentest nachlesen), versuchen viele, eine rechtliche „Hintertür“ zu finden. Im Netz finden sich zahlreiche Angebote, einen EU-Führerschein zu kaufen, um so dem Fahrverbot bzw. der Sperrfrist in Deutschland zu entgehen. Einen ausländischen Kartenführerschein innerhalb der Frist zu erwerben, ist illegal. Dabei handelt es sich übrigens nicht um eine Bagatelle, sondern um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Übrigens gibt es auch ein Gerichtsurteil (C-467/10) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das immer wieder zitiert wird, wenn es um den Erwerb der Führerscheindokumente im Ausland geht. Denn: Die Führerscheindokumente kannst du zwar im Ausland erwerben – allerdings nur, wenn kein Fahrverbot in einem anderen Land vorliegt. Und auch nur dann, wenn es einen ordentlichen ausländischen Wohnsitz gibt. Das bedeutet: Man muss laut EuGH also nachweisen können, auch wirklich im Ausland zu leben.

Diskutiere mit: Was hältst du vom Schein im Scheckkartenformat und den deinen Fahrerlaubnisklassen?

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