Von: Khoi Doan
1.10.2018

Führerschein verloren & Führerschein neu beantragen

Du hast deinen Führerschein verloren oder er wurde womöglich sogar gestohlen? Dann nicht gleich verzweifeln. Denn: Der Kennzeichen King höchstpersönlich, weiß was zu tun ist. In diesem Blogbeitrag liest du alles Wichtige rund um den Führerscheinverlust: Wie kannst du einen Ersatzführerschein oder einen vorläufigen Führerschein beantragen und was kostet das überhaupt? Los geht’s – freu dich auf jede Menge königliche Führerscheinexpertise, heute mal ganz abseits von Nummernschildern.

Das Wichtigste rund um den Führerscheinverlust in aller Kürze:
  • Diebstahl: Melde der Polizei, dass das Dokument gestohlen wurde
  • Verlust: Beantrage einen Ersatzführerschein
  • Notwendige Unterlagen: Personalausweis, eidesstattliche Erklärung, Foto
  • Vorläufiges Führerscheindokument zwischen 5 und 25 €
  • Kosten Neubeantragung zwischen 30 und 85 €
  • Verwaltungsgebühren für Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Bußgeld von 10 € bei Nichtvorliegen des Führerscheins

Übersicht:

Führerschein verloren: Was tun, wenn der Führerschein weg ist?

Du hast alles ausgesucht, sämtliche Taschen geleert, aber deine Führerscheinkarte will einfach nicht auftauchen? Dann solltest du dich schnellstmöglich darum kümmern, Ersatz zu besorgen. Denn: In Deutschland herrscht die sogenannte Mitführpflicht, was die Fahrerlaubnis angeht. Nach § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besteht eine „Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen“. Soll heißen: Wenn du von der Polizei angehalten wirst, solltest du Portemonnaie mit Führerscheindokumenten greifbar haben, denn ansonsten verstößt du gegen diese gesetzliche Vorgabe. Das kostet: Du musst in einem solchen Fall ein Bußgeld von 10 € entrichten.

Was nun also tun, wenn der Führerschein weg ist? Zunächst solltest du abchecken, ob du ihn einfach nur verlegt oder irgendwo verloren hast. Es könnte auch sein, dass er entwendet wurde. Hier führt der erste Weg zur Polizei: Melde den Diebstahl. So vermeidest du, dass jemand unter deinem Namen sein Unwesen im Straßenverkehr treibt. Zudem dient die Diebstahlanzeige als Nachweis für die Führerscheinstelle, dass es einen guten Grund gibt, weshalb dein Schein weg ist.

In den meisten Fällen ist es aber so, dass die Führerscheinkarte schlicht und ergreifend abhandengekommen ist. Dann ist es notwendig, dass du deine Führerscheinkarte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragst. Wie das geht, liest du im nächsten Absatz.

Führerschein neu beantragen: Wie geht das nach einem Verlust?

Die Neubeantragung erfolgt bei der zuständigen Stelle, bei der du auch während deiner Fahrschulzeit erstmals den Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt hast. Das ist in aller Regel die Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises. Um eine Ersatzfahrerlaubnis oder ein vorläufiges Führerscheindokument zu erhalten, sind bestimmte Unterlagen Pflicht:

  • Eidesstattliche Erklärung: Kam die Führerscheinkarte lediglich abhanden, so musst du den Verlust des Eides statt versichern. Es ist also nicht möglich, beispielsweise zwei Führerscheine zu bekommen, um immer einen im Auto zu lagern und den anderen im Geldbeutel zu tragen. Du leistest einen Meineid, dass das Dokument verlegt wurde – sagst du hier nicht die Wahrheit, ist das keine Bagatelle, sondern eine Straftat.

  • Polizeiliche Anzeige: Wurde er gestohlen, ist die Diebstahlanzeige dein Ersatz für das Schreiben. So bekommt die Behörde einen Nachweis, dass es in jedem Fall notwendig ist, einen neuen Schein auszustellen.

  • Ausweisdokument: Wie bei jedem Behördengang musst du beweisen, dass du auch wirklich du bist. Das tust du mit deinem Personalausweis oder deinem Reisepass. Nimm zur Sicherheit deine Meldebescheinigung mit, dann hast du wirklich alle Unterlagen parat.

  • Passfoto: Auch auf dem neuen Führerscheindokument muss natürlich dein Foto prangen. Dafür solltest du ein biometrisches Passbild anfertigen lassen (35 x 45 Millimeter) und ebenfalls mitnehmen.

Persönlich vortreten in der Behörde

Egal, wo in Deutschland du bist – die oben genannten Dokumente sind immer notwendig. Ohne sie kommst du nicht an neue Papiere. Wichtig ist auch, dass du immer persönlich bei der Behörde vorbeikommen musst. Die Beantragung geht nicht über das Internet, so wie beispielsweise beim Auto online abmelden.

Danach stellt sich die Frage: Ersatzführerschein ausstellen lassen oder warten, bis die richtige Kartenvariante kommt? Das hängt bei bisschen davon ab, wie dringend du wieder ein entsprechendes Führerscheindokument brauchst. Ohne Führerschein darfst du nicht auf deutschen Straßen fahren. Bist du also beispielsweise auch beruflich auf das Auto angewiesen, lohnt es sich, dass du eine Ersatzfahrerlaubnis beantragst. Aber: Mit dieser darfst du deinen Wagen nur auf deutschen Straßen lenken.

Führerschein verloren: Kosten und Administratives

Jetzt aber mal das Wichtigste – was kostet es eigentlich, wenn dein Führerschein abhandengekommen ist? Nun: Das hängt ein bisschen davon ab, wo du lebst. Jede Fahrerlaubnisbehörde veranschlagt andere Preise für die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins oder die Beantragung eines neuen Führerscheins. Je nach Region und individueller Führerscheinstelle musst du für die Ausstellung eines Ersatzdokuments zwischen 5 und 25 € veranschlagen. Wartest du hingegen auf deine neue „richtige“ Führerscheinkarte, rechnest du am besten mit einem Betrag zwischen 30 und 85 €.

Ein paar Beispiele gefällig: Während es in Mainz relativ „günstig“ kommt, einen Antrag auf die Neuausstellung der Führerscheindokumente zu stellen (27 €), wird es in Dresden richtig teuer. Die Hauptstadt des Bundeslandes Sachsen verlangt stolze 87 €. Leipzig legt noch eine Schippe drauf, hier kostet dich das Vergnügen 91 €. Du siehst: Die Gebühren variieren von Region zu Region.

Wiedergefunden? Taucht dein alter Führerschein übrigens wieder auf, aber ein neuer wurde bereits beantragt oder gar ausgestellt, darfst du die alte Variante – wie oben beschrieben – nicht zusätzlich verwenden. Besser ist es, das Kärtchen bzw. den rosa Schein bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben oder ihn der Behörde auf dem Postweg zukommen zu lassen.

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