Von: Alexander Bender
12.8.2018

Fahren ohne Kennzeichen: Kann man ein abgemeldetes Auto fahren?

Fahren ohne Kennzeichen – ist das legal? Wenn du dir auch hin und wieder diese Frage gestellt hast, solltest du dir diesen Blogbeitrag genauer durchlesen. Der Kennzeichen King hat sich höchstpersönlich diesem Thema gewidmet und verrät dir, ob man ein abgemeldetes Auto fahren darf, ob Fahren ohne Kennzeichen erlaubt ist und mit welchen Bußgeldern du rechnen musst, falls du unerlaubte Fahrten vornimmst.

Übersicht:

Das Wichtigste rund um das Thema Fahren ohne Kennzeichen in aller Kürze:
  • Fahrten ohne Kfz-Kennzeichen sind verboten
  • Nummernschilder ohne Zulassungsstempel dürfen zur Zulassungsstelle gebracht werden
  • Fahren ohne Kennzeichen zum TÜV ist nicht erlaubt

Ohne Kennzeichen fahren – ist das erlaubt?

Im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Mythen und Gerüchte, die sich wacker halten. Wer sich dann entscheidet, die Zulassungsbehörde des Vertrauens anzurufen, erfährt: So einfach ist das gar nicht! Eine absolute Fehlinformation ist es, dass Fahren ohne Kennzeichen – wenn die Zulassungsstelle das Ziel ist – erlaubt ist.

Das weiß der Kennzeichen King : Nein, das ist nicht korrekt. Du solltest deinen Wagen nie ohne amtliche Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Wenn du es doch tust, musst du mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.

Genaueres dazu kannst du in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nachlesen. Beachte, dass es jedoch wesentliche Unterschiede gibt:

  • Fahren ohne Kennzeichen : Wenn du ohne Nummernschilder fährst, muss das nicht zwangsläufig heißen, dass dein Wagen nicht zugelassen ist. Es könnte auch sein, dass du dein Fahrzeug ganz normal zugelassen hast, aber die Fahrzeugnummern beispielsweise entwendet wurden.
  • Fahren ohne Zulassung : Anders verhält es sich bei Fahrten ohne Zulassung. Wenn Kraftfahrzeuge bei der Zulassungsstelle nicht angemeldet wurden und dennoch auf der Straße bewegt werden, wird das landläufig auch „schwarzfahren“ genannt. Hierbei hat das Kraftfahrzeug auch keinen Versicherungsschutz, was bei einem Unfall verheerende Folgen haben könnte.
Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Jüngling Tom geht in der freien Natur etwas spazieren. Plötzlich heult ein Motor auf: In Sekundenschnelle zieht ein Quad an ihm vorbei. Er kann einen Blick auf die Kfz-Kennzeichen erhaschen: Hier fehlt der Stempel der Zulassungsbehörde. Jüngling Tom weiß: Dieses Fahrzeug ist ohne Zulassung unterwegs – deswegen wahrscheinlich auch auf dem Feldweg.

Vielleicht hast du schon öfter Fahrzeughalter entdeckt, die ihre Nummernschilder hinter die Windschutzscheibe legen. Vielerorts wird das geduldet, beispielsweise auf Tuner-Treffen, laut Gesetz müssen die Kfz-Schilder jedoch an der dafür vorgesehenen Stelle angebracht werden. Um eine Strafe zu umgehen, solltest du auch hier keine Kompromisse eingehen.

Fahren ohne Zulassung: Strafe in Sicht?

Wie bereits beschrieben, sind Fahrten ohne Kennzeichen ebenso wenig erlaubt wie Fahrten ohne Zulassung. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die in Paragraf 10 Absatz 4 der FZV geregelt ist:

„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat […] und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“

Das heißt im Klartext: Wenn du einen Wagen hast, der bereits einmal in deinem Zulassungsbezirk zugelassen wurde und noch über die entsprechenden Fahrzeugkennzeichen verfügt, darfst du ohne Stempel zur Zulassungsbehörde fahren. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Es muss einen gültigen HU-Nachweis für das Fahrzeug geben
  • Zwingend vorhanden sein muss der Versicherungsschutz (in aller Regel kannst du das telefonisch mit deiner Versicherungsgesellschaft absprechen und eine eVB-Nummer beantragen)
  • Die Fahrtwege zur Zulassungsstelle müssen immer die kürzesten sein, außerdem müssen Sie innerhalb des Zulassungsbezirkes erfolgen. Erlaubt wäre auch eine Fahrt in den angrenzenden Bezirk

Das weiß der Kennzeichen King: Diese Ausnahmeregelung gilt übrigens nicht nur für „alte Schilder“, sondern auch für neue Fahrzeugkennzeichen. Das bedeutet, dass du beispielsweise ein Nummernschild online kaufen kannst, bei deiner Versicherung das Go einholst und dann direkt zur Zulassung fährst, um deine Schilder abstempeln zu lassen.

Abgemeldetes Auto zum TÜV bringen – darf ich das?

Dein Wagen ist abgemeldet – du willst ihn anmelden, aber vorher brauchst du noch einen gültigen HU-Nachweis? Aufgepasst: Ein abgemeldetes Auto darfst du nicht zum TÜV oder einer anderen Prüfstätte bringen. Um diese Problematik zu umgehen, kannst du verschiedene Wege wählen:

  • Rote Kennzeichen : Wenn du dein Kraftfahrzeug bei einem (Gebrauchtwagen-)Händler kaufst, kannst du diesen in aller Regel bitten, dein neues Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung vorzustellen. Dafür nutzt die Werkstatt oder der Händler dann rote Fahrzeugnummern, die ausschließlich für den gewerblichen Bereich vorgesehen sind. Ausborgen kannst du dir die rotfarbigen Nummernschilder übrigens nicht, denn nur der Gewerbetreibende, auf den die Nummernschilder registriert sind, darf diese im Rahmen seines Geschäftsbetriebs nutzen.
  • Kurzzeitkennzeichen : Das 5-Tages-Kennzeichen erlaubt dir, mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zu fahren. Standardmäßig erhältst du die Kurzzeitkennzeichen nur, wenn du einen gültigen HU-Nachweis vorlegen kannst. Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: Wenn du den kürzesten Weg wählst, darfst du mit den kurzzeitigen Autokennzeichen zur Prüfstelle fahren. Du kannst also ohne TÜV zum TÜV fahren – jedoch nur in Ausnahmefällen.

Ohne Zulassung fahren: Bei zulassungsfreien Fahrzeugen möglich

In Paragraf 3 und 4 der FZV wird geregelt, dass einige Kraftfahrzeuge ohne Zulassung gefahren werden dürfen. Dabei handelt es sich um sogenannte zulassungsfreie Fahrzeuge. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise die Folgenden:

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Leichtkrafträder
  • Sportanhänger

Für solche Kraftfahrzeuge muss eine Betriebserlaubnis ausgestellt worden sein, denn nur damit dürfen sie am Straßenverkehr teilnehmen. Was du dir sparen kannst, ist die Anmeldung in der Zulassungsbehörde. Beachte aber, dass einige Fahrzeuge, beispielsweise Mofas, ein Versicherungskennzeichen benötigen, wenn es auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll. Dementsprechend ist dann auch ein Versicherungsschutz notwendig.

Diskutiere mit: Wie findest du die Sonderregelungen rund ums Fahren ohne Zulassung? Teile gerne deine Meinung mit uns!

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