Von: Alexander Bender
22.5.2018

Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Beantragung und Versicherung der 5-Tages Kennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen, auch 5-Tages-Kennzeichen genannt, ist eine Sonderform der Fahrzeugkennzeichen. Alle gesetzlichen Vorgaben rund um Fahrzeugkennzeichen und Co. regelt in Deutschland die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV). Damit Du Dir die umfassende Lektüre des Gesetzestextes sparen kannst, hat dir der Kennzeichenking höchstpersönlich die wichtigsten Infos rund um die Kurzzeitkennzeichen zusammengefasst: Von A wie Aussehen der Schilder bis hin zu Z wie Zulassungsbehörde findest Du hier alles, was Du wissen musst. Selbstverständlich mit einem Hauch königlicher Expertise!

Das Wichtigste rund um Kurzzeitkennzeichen in aller Kürze:
  • Ausschließlich für Probefahrten oder Überführungen
  • Nutzung: nur an einem einzigen Fahrzeug
  • Erhältlich für Auto, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil, Lkw
  • Beantragung: wird von der Zulassungsstelle erteilt
  • Gültigkeit: maximal 5 Tage
  • Kosten: Verwaltungsgebühr (13,10 Euro), Schilder und Versicherung

Übersicht:

Probefahrten und Überführungen mit Kurzzeitkennzeichen

Man schreibt die 1990er-Jahre: Bereits seit 1998 gibt es im gesamten Fürstentum Deutschland die Möglichkeit, sogenannte Kurzzeitnummernschilder zu beantragen. Sie dienen vor allem dazu, ein Fahrzeug Probe zu fahren oder auf der Straße von A nach B zu überführen. Das Praktische dabei: Die 5-Tages-Nummernschilder können von Privatpersonen einfach bei der entsprechenden Stelle im Zulassungs-Bezirk der eigenen oder einer fremden Grafschaft besorgt werden. Die Kfz-Zulassungsstelle muss sich dabei entweder am Standort des Fahrzeugs oder aber im Zulassungsbezirk des Halters befinden.

Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Der Jüngling Tom, macht sich von fern entlegenen Berlin auf den Weg nach München, um dort eine neue Kutsche zu erwerben. Noch ist er sich aber nicht sicher, ob das Fahrzeug auch seinen Vorstellungen entspricht. Vor Ort wird geprüft, getestet und ausprobiert – bald schon soll das Gefährt in seinen Besitz übergehen. Um den Wagen direkt auf der Straße zu überführen, sucht Tim die Zulassungsstelle vor Ort auf. Direkt in München kann er das Schilderpaar beantragen und mitnehmen. Damit geht also ein majestätischer Vorteil einher: Flexibilität. Der Preis für die kurzfristig gültigen Nummernschilder wird erst dann fällig, wenn die Autokennzeichen auch wirklich benötigt werden. Auch spontane Probefahrten oder Kutschen- und Fahrzeugkäufe sind somit wesentlich leichter zu bewerkstelligen.

Trotz allem müssen einige Bedingungen erfüllt werden, bevor die Nummernschilder ausgestellt werden können. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Aspekt der Sicherheit: Das Fahrzeug, für welches die Kurzzeitkennzeichen vorgesehen sind, muss relevante Sicherheitskriterien erfüllen. Die volle Funktionsfähigkeit aller sicherheitsrelevanten Bauteile eines Fahrzeugs prüfen zwei hohe, herrschaftliche Instanzen: Der TÜV bzw. die Dekra im Rahmen der Hauptuntersuchung. Deshalb ist für die Beantragung von gelben Nummernschildern, wie die Kurzzeitkennzeichen auch aufgrund ihres Antlitzes genannt werden, der Nachweis der Hauptuntersuchung zwingend notwendig. Achte unbedingt darauf, dass die Bescheinigung gültig ist.

Ausnahme:

Jüngling Toms Kutsche ist fahrtauglich, die entsprechenden hoheitsvollen Papiere fehlen jedoch. Kurzerhand entschließt sich Tom, seine Fahrt ohne Umschweife zum Termin beim TÜV oder der Dekra zur Abnahme der Hauptuntersuchung fortzusetzen. Eigens für diesen Zweck hat er die majestätische Legitimation, Kurzzeitkennzeichen zu nutzen. Die obersten Monarchen des Fürstentums haben sich hier aber auf strenge Auflagen geeinigt: So darf das Kraftfahrzeug ausschließlich für die Hin- und Rückfahrt zur Abnahme der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsuntersuchung (z. B. bei Lkw) bewegt werden. Tom steht es sogar zu, im Anschluss die Kutsche noch zur nächsten Werkstatt weiterzubewegen – er muss für die Fahrten aber immer die kürzesten Wege im Zulassungsbezirk wählen.

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Diese Unterlagen brauchst Du

Wenn Du, höfischer Edelmann, in einer Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen besorgen möchtest, sind neben dem letzten TÜV-Bericht des Fahrzeugs auch noch weitere Dokumente und Nachweise vonnöten. Damit der strenge Regierungs-Beamte, der Dir das 5-Tages-Kennzeichen genehmigt, auch sicher sein kann, dass es sich tatsächlich um Deine Person handelt, musst Du Dich ausweisen können. Das geht in den hiesigen Gefilden mit folgenden Ausweispapieren:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Ggf. ein anerkannter Passersatz

Sicherheitshalber solltest Du auch eine Meldebestätigung Deines Wohnorts bereithalten, wenn Du mit Ersatzausweispapieren unterwegs bist. So kannst Du behördlich nachweisen, dass Du in Deutschland wohnhaft bist.

Wie beim An- und Abmelden eines Kraftfahrzeugs ist es auch bei der Genehmigung von Kurzzeitnummernschildern notwendig, dass Du die Fahrzeugpapiere bzw. die Betriebserlaubnis dabei hast. Das sind folgende feudalen Ermächtigungen: Entweder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals: „Fahrzeugschein“) oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: „Fahrzeugbrief“).

Beispiel:

Hat Tom bereits mehrere Goldtaler für seine Kutsche bezahlt, ist das Gefährt sodann in seinen Besitz übergegangen. Normalerweise verfügt er dann über beide hoheitsvolle Dokumente: Schein und Brief. Es reicht aus, wenn er hier eines der beiden Niederschriften zum zuständigen Regierungsbeamten mitnimmt. Was ebenfalls nicht fehlen darf, ist die Ermächtigung seiner Kutschenversicherung – nur versicherte Wagen erhalten im Regierungspalast ein Kurzzeitschilderpaar.

Kurzum: Du benötigst also auch noch eine Bestätigung, dass Dein Wagen versichert ist. Aus diesem Grund musst Du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorlegen. In längst vergangenen Zeiten wurde der Versicherungsnachweis noch „Deckungskarte“ genannt. Den Nachweis über die gesetzliche Haftpflichtversicherung erhältst Du direkt bei Deiner Kfz-Versicherung. Je nach Versicherungsgesellschaft kannst Du die eVB online, per Telefon oder auf schriftlichem Wege anfordern. Gut zu wissen: Du weist mit der elektronischen Versicherungsbestätigung lediglich die Haftpflichtversicherung nach, nicht jedoch Kfz-Kasko-Versicherungen.

Wichtig: Wenn Du im Firmenauftrag – also als Bediensteter eines Edelmannes oder einer holden Jungfrau – unterwegs bist bzw. die Kurzzeitschilder auf Dein Unternehmen ausstellen lassen möchtest, brauchst Du darüber hinaus auch einen Handelsregister-Auszug sowie die Gewerbeanmeldung. Ebenfalls notwendig ist eine Kopie vom Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person und eine Vollmacht, die Dich dazu berechtigt, die gelben Schilder zu beantragen.

Tipp: Vordrucke für Vollmachten gibt es in aller Regel auf den Webseiten der Zulassungsbehörden

Auf einen Blick: Diese Dokumente benötigst Du
  • gültiger TÜV-Nachweis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Fahrzeugschein oder -brief
  • Bei Firmen: Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht

Kurzzeitkennzeichen Kosten und Versicherung

Der Antrag auf die Erteilung bzw. Genehmigung von gelben Schildern ist mit einem Behördengang am jeweiligen Standort verbunden. Dabei musst Du in der Zulassungsbehörde eine Verwaltungsgebühr entrichten – vergiss also nicht, Deine Goldschatulle einzupacken! Die Servicegebühr ist im gesamten Fürstentum Deutschland dieselbe und liegt bei 13,10 Euro.

Zudem kommen auch die Aufwendungen für die Versicherung hinzu: Je nach Versicherungsgesellschaft weicht der Preis ab. Es kann sich durchaus lohnen, die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen. Der Einfachheit halber entscheiden sich auch viele, bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft zu bleiben und dort die siebenstellige eVB-Nummer zu beantragen.

Beispiel:

Jüngling Tom hat es mit einer besonders raffinierten Versicherungs-Sozietät zu tun: Sie bietet ihm die Möglichkeit, den Finanzaufwand für die eVB-Nummer gutzuschreiben, wenn er sich für einen weiteren Versicherungskontrakt dort entscheidet. Solche Angebote sind nicht selten, nachfragen lohnt sich!

Zu guter Letzt müssen in die Kalkulation noch die Kosten für die Prägung der Schilder einberechnet werden. Auch hier gibt es nicht unerhebliche Unterschiede und es ist ratsam, dass Du die Preise für die Nummernschilder vergleichst.

Einheitlich ist bei der Besorgung von Kurzzeitschildern also ausschließlich der finanzielle Aufwand, der bei der Zulassungsstelle anfällt. Beim Schilderpaar selbst und bei der Fahrzeugversicherung gibt es preisliche Schwankungen. Alles in allem musst Du mit etwa 50 bis 90 Euro für die gelben Schilder rechnen.

Erlaubte Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen und Besonderheiten im Ausland

Wie schon erwähnt, dienen die 5-Tages-Schilder ausschließlich dazu, mit Deinem edlen Gefährt bestimmte Überführungsfahrten bzw. Probefahrten durchzuführen. Das bedeutet, dass beispielsweise Vergnügungsfahrten, die Fahrt zum nächstgelegenen Markt oder die Autofahrt in die Erholungszeit nicht gestattet sind.

Der sogenannte Geltungsbereich der gelben Schilder ist also eingeschränkt. Das regelt § 16 FVZ mit folgendem Wortlaut: „Ein Fahrzeug darf, wenn es […] nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn […] es ein Kurzzeitkennzeichen führt.“ Wer die Nummernschilder außerhalb der vorgesehenen Zwecke benutzt, macht sich strafbar, was auch mit einem Bußgeld geahndet wird – zuweilen kursieren auch Gerüchte über die Tiefen des Kerkers, was der Kennzeichenking so jedoch nicht aus sicherer Quelle bestätigen kann.

Im Zusammenhang mit den Kurzzeitschildern sind noch weitere Besonderheiten zu beachten. Nachdem die Nummernschilder zugeteilt wurden, können sie nur insgesamt 5 Tage lang zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Wer sich entscheidet, in Deutschland ein Auto zu erwerben und es mittels der gelben Nummern ins Ausland zu bringen, sollte sich ebenfalls der Auflagen gewahr sein. Abkommen über die Anerkennung der 5-Tages-Autonummern gibt es mit folgenden (Nachbar-)Ländern:

  • Österreich
  • Italien
  • Dänemark

Die hoheitsvolle Institution des ADAC weist darauf hin, dass die Nutzung der Schilder bzw. die Fahrten in andere Länder jedoch nicht immer ohne Probleme funktionieren. Insbesondere in den Nachbarländern Belgien und Luxemburg gab es bereits Einzelfälle, in denen die Weiterreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen untersagt wurde.

Achtung:

Nicht gestattet ist die sogenannte Fernzulassung: Jüngling Tom darf also keine Kurzzeitschilder schultern und sich auf die Reise in fernentlegene Gebiete abseits der Heimat machen, um die Kutschenkennzeichen im Ausland dann an einem Gefährt anzubringen.

Unterschied Kurzzeitkennzeichen und Rote Kennzeichen

Gut zu wissen ist auch, dass die 5-Tages-Schilder nur für ein bestimmtes Kraftfahrzeug verwendet werden dürfen. Das ist der Wagen, dessen Papiere Du in der Zulassungsstelle vorgelegt hast. Es ist streng verboten, die Kurzzeitkennzeichen an einem anderen Wagen anzubringen und diesen dann auf öffentlichen Straßen zu bewegen. In einem solchen Fall ist es durchaus möglich, dass der Pranger oder sogar das dunkle Verlies Deine nächste Station werden.

Das Ausleihen der Kurzzeit-Schilder und auch die Verwendung an einem anderen Fahrzeug sind demnach nicht gestattet. Hier unterscheiden sich die gelben Autokennzeichen für Privatpersonen von den roten Schildern für Gewerbetreibende.

Die roten Autoschilder sind für Autohändler vorgesehen und können an vielen unterschiedlichen Fahrzeugen angebracht werden. Auch hier gibt es wieder bestimmte gesetzliche Bestimmungen: So sind die roten Autokennzeichen ausschließlich für den gewerblichen Bereich gedacht. Eine private Nutzung unter dem gemeinen Volk ist in diesem Fall nicht erlaubt – nur Angehörige einer bestimmten Zunft kommen in den Genuss der roten Kutschenschilder.

Kurzzeit-Kennzeichen

Rotes Kennzeichen

Für Privatpersonen

Für Händler und Gewebetreibende

Nur 5 Tage gültig

Unterschiedliche Laufzeit

Auf ein (Kraft-)Fahrzeug begrenzt

Kann an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden

Das Aussehen: Kurzzeitkennzeichen im Detail

Die gelben Kennzeichen haben ihren Namen natürlich nicht umsonst: Das auffälligste Merkmal ist der gelbe Rand, der sich an der rechten Seite befindet. In diesem gelben Streifen befinden sich drei Nummern, die in schwarzer Schrift untereinander aufgeprägt sind. Dabei handelt es sich um das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens, das von oben nach unten gelesen wird.

Es reihen sich also der Tag, der Monat und das Jahr untereinander, wie folgendes Beispiel verdeutlicht:

Die Nummernschilder können also bis zum 05. Juni des Jahres 2018 verwendet werden. Die Gültigkeit hält an diesem Tage bis um 23.59 Uhr an.

Beispiel:

Genau aus diesem Grund hat sich Jüngling Tom ein wenig zeitlichen Puffer erlaubt: Sollte er mit seiner neuen Kutsche im Stau stehen, kann er immer noch pünktlich vor 24 Uhr auf seinen Ländereien einfahren – und bewegt sich somit im legalen 5-Tages-Zeitfenster. Sind die Auto- bzw. Kutschenkennzeichen übriges nicht mehr gültig, entsorgt sie Tom einfach im Burggraben. Denn: Wenn das Enddatum überschritten ist, müssen die gelben Schilder nicht mehr zur Zulassungsstelle zurückgebracht werden, sondern können einfach in der Mülltonne entsorgt werden.

Auf den gelben Nummernschildern befindet sich eine zweite Zahlenkombination. Sie nimmt einen großen Teil der Breite des Schildes ein und beginnt mit den Ziffern 03 oder 04. Links daneben ist die blaue Stempelplakette zu finden. Ganz links befindet sich schließlich die Stadt- oder Landkreiskennung, wie sie auch auf Standard Eurokennzeichen zu finden ist. Hier handelt es sich um die Buchstabenkombination, die für den Zulassungsbezirk steht, in welchem das Schilderpaar zugeteilt wurde.

Gemein haben die kurzfristigen Schilder mit „herkömmlichen“ Autokennzeichen die Maße: Die maximale Breite beläuft sich für einzeilige Schilder auf 520 mm, die größtmögliche Höhe beträgt 110 mm. Was Du allerdings vergeblich suchen wirst, ist das Euro-Feld an der linken Seite – denn dieses ist auf den 5-Tages-Nummernschildern niemals zu finden.

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