Von: Alexander Bender
3.6.2018

Überführungskennzeichen: Beantragung der Zollkennzeichen & wichtige Unterlagen

Das Überführungskennzeichen , auch Ausfuhrkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt, wird von einer optischen Eigenheit geprägt: Während das Kurzzeitkennzeichen einen gelben Streifen besitzt, verfügt das Überführungskennzeichen über einen roten Streifen.

Aber das ist noch nicht alles, was die besonderen Autonummern auszeichnet. In diesem Beitrag fasst dir der Kennzeichen King höchstpersönlich die wichtigsten Punkte rund um die Ausfuhrkennzeichen zusammen. Von Aussehen über Gültigkeit bis hin zu den Dokumenten, die du für die Beantragung benötigst – dank der königlichen Expertise bleiben keine Fragen mehr offen.

Das Wichtigste rund um Überführungskennzeichen fürs Ausland in aller Kürze:
  • Speziell für die Überführungsfahrten in andere Länder
  • Nutzung: nur an einem einzigen Fahrzeug
  • Erhältlich für Motorrad, Auto, Anhänger
  • Beantragung: bei der Zulassungsbehörde am aktuellen Standort des Wagens
  • Gültigkeit: in Abhängigkeit der Versicherung max. 12 Monate
  • Kosten: Bearbeitungsgebühr variabel ab 10 €

Überführungskennzeichen: Ausfuhrkennzeichen vs. Kurzzeitkennzeichen

Streng genommen fallen in die Gruppe der Überführungskennzeichen zwei unterschiedliche Schilderpaare: Die Kurzzeitkennzeichen und die Zoll-Kennzeichen. Beide Schilderarten sind für den privaten Gebrauch vorgesehen (was sie von den roten Händlerkennzeichen unterscheidet). Alle zwei Nummernschilder zur Überführung können bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.

Was die verschiedenen Schilder jedoch unterscheidet, ist der Geltungsbereich: So können die kurzfristigen Schilder nur für die Überführung innerhalb Deutschlands verwendet werden. Möchtest du hingegen ein Kraftfahrzeug im Ausland erwerben und mit nach Deutschland bringen – oder umgekehrt – benötigst du sogenannte Ausfuhrkennzeichen . Sie werden auch als Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bezeichnet.

Die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Kennzeichen-Arten findest du in der nachfolgenden königlichen Grafik:

Ausfuhrkennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen

Für Privatpersonen nutzbar

Für Überführungsfahrten

Nur mit Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer oder Doppelkarte)

Im- und Export

Nur in Deutschland

Gültigkeit: max. 12 Monate

Gültigkeit: max. 5 Tage

Roter Streifen

Gelber Streifen

Wer Fahrzeuge aus einem anderen Land auf der Straße mit nach Hause nehmen möchte, kann auch mit den Originalnummernschildern fahren. Das geht nur, wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist und der Verkäufer damit einverstanden ist. Das ist aber nicht immer der Fall, denn dieser muss sich darauf verlassen können, dass der Käufer bei der Überführungsfahrt keine Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Vergehen verübt. Vertrauen ist bei diesem Weg gleich doppelt gefragt, und zwar in puncto Ummeldung. Der Käufer muss innerhalb der Frist den Wagen ummelden und die Originalkennzeichen abnehmen. All diese Risiken werden mit Überführungskennzeichen umgangen .

Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Der Jüngling Tom hat ein echtes Schnäppchen entdeckt: Im benachbarten Österreich befindet sich ein Gefährt, das genau seinen Vorstellungen entspricht. Eine langwierige Überführungsfahrt auf dem Transportanhänger? Kommt für Tom nicht in Frage. Er will sein zukünftiges Gefährt auf der Straße nach Hause bringen und direkt das neue Fahrgefühl genießen. Was er nun braucht, sind Exportkennzeichen – und die bekommt er in der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs.

Zollkennzeichen beantragen: Diese Dokumente musst du mitnehmen

Du hast dich entschlossen, Überführungskennzeichen zu beantragen? Dann brauchst du wie bei allen Zulassungen verschiedene Unterlagen und Nachweise. Nur, wenn du alle notwendigen Dokumente vorweisen kannst, kann dir die Zulassungsstelle die Exportkennzeichen genehmigen. Zunächst musst du nachweisen, dass du auch du bist. Soll heißen: Du belegst deine Identität mit deinem Ausweis oder deinem Pass. Achte darauf, dass dieser nicht abgelaufen ist. Ebenfalls von großer Relevanz ist der Nachweis deiner Versicherung über eine laufende Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Das ist in aller Regel nicht die gewohnte eVB-Nummer, sondern eine Doppelkarte.

Wichtig ist auch, dass das Fahrzeug, das du importieren oder exportieren willst, alle sicherheitsrelevanten Kriterien erfüllt. Nur so ist die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet. Das kannst du belegen, indem du einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) von einer Prüfstelle wie TÜV oder Dekra vorlegst. Wichtig: Ohne TÜV- oder sonstigen anerkannten HU-Prüfbericht keine Exportschilder!

Um zu zeigen, dass du auch berechtigt bist, für ein spezifisches Kraftfahrzeug Schilder zu beantragen, werden noch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.

Speziell für Ausfuhrkennzeichen sind noch weitere Dinge vonnöten, die sich danach unterscheiden, ob das Kraftfahrzeug, das du überführen willst, noch zugelassen ist:

  • Der Wagen ist noch angemeldet: Amtliche Kfz-Kennzeichen
  • Der Wagen ist stillgelegt: Grüne Abmeldebescheinigung
  • Der Wagen ist abgemeldet: Abmeldungsvermerk in der Zulassungsbescheinigung
Auf einen Blick: Diese Unterlagen brauchst du
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
  • Prüfbericht (gültiger HU-Nachweis)
  • Versicherungsbestätigung
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Kennzeichen, Abmeldebescheinigung oder Abmeldungsvermerk
  • ggf. Vollmacht

Nützliche Informationen zu Vollmacht und Steuer: Exportkennzeichen beantragen

Gut zu wissen: Die Zoll-Kennzeichen kann sowohl der Käufer als auch der Verkäufer beantragen. Am einfachsten im Hinblick auf die bürokratischen Hürden ist es, dass es die Person am Standort des Fahrzeugs tut. Zugelassen wird jedoch auf die Person, die das Auto dann kauft. Vorab muss der Käufer dem Verkäufer dann eine Vollmacht erteilen.

Möchtest du die Fäden lieber selbst in der Hand halten, kannst du die Überführungskennzeichen in aller Regel auch online bestellen – das kommt ein wenig auf das Land an, in dem du dein Fahrzeug abholen willst. Am besten schaust du dafür auf der Webseite der zuständigen Zulassungsstelle nach.

Beispiel:

Jüngling Toms Traumgefährt steht in Österreich, genauer in Wien. Die Ausfuhrkennzeichen muss er bei der dortigen Zulassungsbehörde besorgen. Nach einiger Recherche findet er auf der Internetseite die Option, die Überführungskennzeichen bereits online zu beantragen. Er trifft alle Vorbereitungen und faxt die notwendigen Dokumente in die österreichische Hauptstadt – das geht viel schneller, als wenn er die Nummernschilder am Tag der Anreise erst anfordert.

Eine wesentliche Sache musst du aber noch beachten, und zwar vor allem, wenn du ein Fahrzeug von Deutschland ins Ausland bringst: Die Steuerlast. Bei der Beantragung der Überführungskennzeichen muss die deutsche Kfz-Steuer entrichtet werden (Infos zur genauen Höhe findest du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums ). Die Steuer kann dann entweder per SEPA-Lastschriftverfahren von einem deutschen Bankkonto eingezogen oder bar bezahlt werden.

Ausfuhrkennzeichen: Europa und die Schweiz

Exportkennzeichen sind für die innereuropäische Verwendung geeignet. Das bedeutet, dass du damit entweder ein Kraftfahrzeug aus Deutschland in andere EU-Länder exportieren oder von dort aus importieren kannst. Unser Nachbarland, die Schweiz, ist jedoch kein Mitglied der Europäischen Union.

Demnach gestaltet es sich bei dem Import aus dem Alpenstaat etwas anders: Du musst ein schweizerisches Überführungskennzeichen beantragen, um einen Wagen auf der Straße nach Deutschland zu bringen. Auch dafür sind gewisse Nachweise notwendig, wie du auf der Seite des Straßenverkehrsamtes Zürich nachlesen kannst. Denke daran, dass du im Fall der Fälle immer beim zuständigen Amt der jeweiligen Region nachsiehst, denn von Kanton zu Kanton kann es Unterschiede geben.

Beachte außerdem, dass auch Einfuhrzölle in Abhängigkeit vom Hubraum des Fahrzeuges anfallen können. Du solltest dich in jedem Fall ausführlich informieren – nicht, dass dein Auto-Schnäppchen gar nicht so günstig ist, wie gedacht.

Beispiel:

Jüngling Tom hat ein Gefährt in der Schweiz ausfindig gemacht. Er fragt beim deutschen Zoll nach, was er beim Autokauf beachten muss. Die Zollbeamten klären ihn auf: Er muss mit sage und schreibe 19 % Einfuhrsteuer rechnen. Dazu kommt ohne einen „Präferenznachweis“ auch noch eine Zollzahlung, die sich bis auf rund 10 % des Einkaufspreises beläuft. Tom rechnet nach – preiswert ist das Gefährt durch diese Zusatzkosten nun nicht mehr.

Optik: Wie sehen Überführungskennzeichen aus?

Wie bereits erwähnt, sind die Überführungsschilder leicht an dem roten Streifen zu erkennen, der die rechte Seite der Kennzeichen ziert. Darauf aufgeprägt ist eine Nummernfolge, die aus drei Teilen besteht. Untereinander reihen sich dann Tag, Monat und Jahr – diese Datumsangabe bezieht sich auf den Ablauf des Gültigkeitszeitraumes, wie dieses Beispiel zeigt:

Die Autokennzeichen können demnach bis zum 05. Juni des Jahres 2018 bis 23.59 Uhr verwendet werden. Was auf den Nummernschildern gänzlich fehlt, ist das Euro-Feld. Stattdessen prangt gleich auf der linken Seite die Städte- oder Landkreiskennung des Ortes, an welchem die Fahrzeugnummern beantragt wurden. Die Stempelplakette dieser Kraftfahrzeugkennzeichen ist übrigens rot.


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